Kurz zu Aktenlieferung an U-Ausschuss: "Es ist alles geliefert worden"
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine Frist bis zum 26. April, um die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Das geht aus einem Schreiben ans Bundeskanzleramt hervor. Der VfGH will dann entscheiden, welche Unterlagen an den Ausschuss übermittelt werden sollen.
Am Rande einer Pressekonferenz am Donnerstag wies Kurz die Vorwürfe der Opposition, keine Akten vom Ballhausplatz bekommen zu haben, zurück. An der Situation habe sich nichts geändert, sagte der Bundeskanzler auf Nachfrage eines Journalisten hin: "Es ist von meinem Team alles geliefert worden, was relevant ist, was vorhanden und was existiert hat."
"All das, was relevant und mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, das wurde bereits geliefert", sagte Kurz. "Das was es nie gegeben hat oder das was vernichtet worden ist das kann natürlich nicht geliefert werden", so der Bundeskanzler.
Die Opposition - konkret SPÖ, FPÖ und NEOS - hatte sich vor rund zwei Wochen in einem Schreiben an den VfGH gewandt. Kurz habe zwar eine Vielzahl an Akten und Unterlagen, insbesondere des Verfassungsdienstes übermittelt, heißt es darin - jedoch kein einziges E-Mail von ihm selbst. Ebensowenig lägen dem U-Ausschuss Unterlagen zu Terminen des Kanzlers während des Untersuchungszeitraums vor.
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof hat Bundeskanzler Sebastian Kurz aufgefordert, die vom U-Ausschuss geforderten persönlichen E-Mails vorzulegen.
- Der VfGH will dann entscheiden, welche Unterlagen an den Ausschuss übermittelt werden sollen.
- Am Rande einer Pressekonferenz am Donnerstag wies Kurz die Vorwürfe der Opposition, keine Akten vom Ballhausplatz bekommen zu haben, zurück.
- An der Situation habe sich nichts geändert, sagte der Bundeskanzler auf Nachfrage eines Journalisten hin: "Es ist von meinem Team alles geliefert worden, was relevant ist, was vorhanden und was existiert hat."
- Die Opposition - konkret SPÖ, FPÖ und NEOS - hatte sich vor rund zwei Wochen in einem Schreiben an den VfGH gewandt.
- Kurz habe zwar eine Vielzahl an Akten und Unterlagen, insbesondere des Verfassungsdienstes übermittelt, heißt es darin - jedoch kein einziges E-Mail von ihm selbst.