Kronzeugenstatus: Schmid hat "Selbstvernichtung" zugestimmt
Nach seinem Geständnis bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) versucht Thomas Schmid den Kronzeugenstatus zu bekommen. In einem 17-seitigen Dokument erklären nun seine Anwälte, warum er dafür geeignet ist, wie die "Krone" berichtet.
Berufliche und wirtschaftliche "Selbstvernichtung"
Die Anwälte argumentieren, Schmid habe "sein Schicksal in die Hände der WKStA gelegt" als er dort ausgesagt hat. Er habe "sehenden Auges seiner beruflichen und wirtschaftlichen Selbstvernichtung zugestimmt". Sollte Schmid nun den Kronzeugenstatus nicht erhalten, würde damit insbesondere der Öffentlichkeit signalisiert werden, dass es "besser wäre, keinesfalls mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten".
Wenn Beinschab, dann auch Schmid
Außerdem habe auch Sabine Beinschab, Meinungsforscherin und mutmaßlich Beteiligte am "Beinschab-Tool", den Kronzeugenstatus in der ÖVP-Inseratenaffäre bekommen. Eine Verweigerung des Kronzeugenstatus für Schmid wäre laut dessen Anwälten "gänzlich unverständlich", vor allem in Hinblick darauf, dass Beinschab der Kronzeugenstatus verliehen wurde, obwohl sie ihr Geständnis erst nach der Festnahme ablegte.
Über den Kronzeugenstatus entscheiden nun die WKStA und das Justizministerium. Da der Fall von öffentlichem Interesse ist, wird sich ein Weisenrat damit befassen.
Zusammenfassung
- Die Anwälte von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid legen erstmals dar, warum ihr Mandant den Kronzeugenstatus verdient.
- Die Anwälte argumentieren, Schmid habe "sein Schicksal in die Hände der WKStA gelegt" als er dort ausgesagt hat.
- Sollte Schmid den Kronzeugenstatus nicht erhalten, würde damit signalisiert werden, dass es "besser wäre, keinesfalls mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten".