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Mücksteins "Klarstellung": Impfpflicht-Kontrollen ab Mitte März doch nicht fix

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hält doch nicht an der Impfpflicht als Kontrolldelikt ab Mitte März fest.

Nach einem Radiointerview folgte am Samstag eine "Klarstellung", dass Mückstein etwaige Empfehlungen der Expertenkommission für einen anderen Starttermin politisch bewerten und dann entscheiden werde. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) stellte indes im "Club 3"-Gespräch Lockerungen erst ab April in Aussicht.

Laut Impfpflichtgesetz ist vorgesehen, dass prinzipiell mit 15. März Phase 2 starten soll: Ab dann kann die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase 3 kommt es dann zu einem automationsunterstützten Datenabgleich, um die Ungeimpften zu eruieren.

Mückstein betont Flexibilität von Impfpflicht

Mückstein verwies in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" gefragt nach dem Start des Kontrolldelikts auf das geltende Gesetz, "das drei Phasen vorsieht und in der zweiten Phase ab 15. März wird stichprobenartig kontrolliert, und wenn man keinen Impfnachweis vorlegen kann, dann wird gestraft. Und dabei bleibt es, das ist gültige Gesetzeslage". Man habe aber auch gesetzlich eine Kommission vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen die epidemiologische Situation beurteile und eine verfassungsrechtliche Einschätzung abgebe - erstmalig bis 8. März. Auf die Frage nach einem etwaigen Kippen des 15. März antwortete Mückstein: "Wir treten in die Phase 2 ein am 15. März, und die Phase 3 wird dann entsprechend der Expertenempfehlungen, wiederum diese Paragraf 8-Kommission, die jetzt eingesetzt worden ist, in weiterer Folge in Kraft treten."

In einer schriftlichen "Klarstellung" betonte der Minister dann Samstagnachmittag ausdrücklich die Flexibilität, die das Impfpflichtgesetz bei der Umsetzung der Impfpflicht biete. Die Kommission werde bis 8. März ihren Bericht vorlegen. "Wenn es im Rahmen dieses Berichtes neue Empfehlungen zu den Startterminen der im Gesetz vorgesehenen Phasen gibt, dann sind diese politisch zu bewerten und entsprechend zu entscheiden", ließ Mückstein nunmehr den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Kontrollen offen.

Seit Samstag nur mehr 3G statt 2G

Seit dem heutigen Samstag geht es jedenfalls wieder etwas lockerer zu, in Gastronomie und Tourismus sowie in vielen Freizeiteinrichtungen wie Skiliften oder Zoos gilt nunmehr die 3G-Regel statt der 2G-Regel. Man muss also nicht unbedingt geimpft oder genesen sein, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis. Wien bleibt allerdings strenger, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.

"So goldglänzend, wie wir gerade tun, ist es nicht in Europa", bekräftigte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) im "Club 3"-Gespräch mit "Kronen Zeitung", "Kurier" und "profil". "Man kann natürlich sagen: Wurscht, wie viele sterben, ich ziehe mein Ding durch. Wir machen das nicht." Der 5. März, wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, sei als Zeitpunkt für eine de facto komplette Öffnung "einfach zu früh", meint Hacker. Die Wiener werden sich demnach noch länger gedulden müssen: "Ab April kann möglicherweise die eine oder andere Maßnahme noch weiter gelockert werden."

Wien hält an 2G-Regel in Lokalen fest

Die Stadt Wien hat inzwischen auch die eigene COVID-Maßnahmenbegleitverordnung an die neue bundesweite Verordnung angepasst. Für Lokale gilt in der Bundeshauptstadt unverändert die 2G-Regel. Geimpft oder genesen zu sein ist auch Voraussetzung für den Besuch des Fitnesscenters oder einer anderen Indoor-Sportstätte. Als Zuschauer einer Indoor-Sportveranstaltung gilt aber die Regelung des Bundes - 3G plus FFP2-Maske.

Auch die bisher bekannte Gültigkeitsdauer für Tests in Wien bleibt aufrecht: Ein PCR-Test gilt in der Bundeshauptstadt auch weiterhin nur 48 Stunden ab Probeentnahme, Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden.

Die ursprünglich vom Bund angekündigte Verkürzung der Gültigkeit von PCR-Tests für die Gastronomie von 72 auf 48 Stunden findet sich übrigens nicht in der aktuellen Verordnung, die am Freitagabend veröffentlicht worden ist, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte. Es bleibt also bei PCR-Tests abseits von Wien bei 72 Stunden Gültigkeit ab Probenentnahme.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren Ende des kostenlosen Corona-Testprogramms schlug Hacker vor, die Tests landesweit mit jener Milliarde weiter zu finanzieren, die durch die abgeblasene Impflotterie frei geworden ist.

36 Prozent wollen Impflotterie-Geld für Gesundheitsberufe ausgeben

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique research für das Magazin "profil" (500 Befragte, Schwankungsbreite 4,4 Prozent) ist eine Mehrheit der Befragten von 36 Prozent nach der Absage der Impflotterie dafür, das Geld stattdessen an besonders betroffene Berufsgruppen wie Ärzte oder Pflegekräfte auszuzahlen.

Ein Viertel sprach sich dafür aus, dass das Geld überhaupt eingespart werden soll, 19 Prozent würden sich eine Prämie für alle bisher und neu geimpften Personen wünschen. Zehn Prozent finden, man soll die Summe für Long-Covid-Therapien einsetzen.

ribbon Zusammenfassung
  • Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hält doch nicht an der Impfpflicht als Kontrolldelikt ab Mitte März fest.
  • Nach einem Radiointerview folgte am Samstag eine "Klarstellung", dass Mückstein etwaige Empfehlungen der Expertenkommission für einen anderen Starttermin politisch bewerten und dann entscheiden werde.
  • In der "Klarstellung" betonte der Minister dann Samstagnachmittag ausdrücklich die Flexibilität, die das Impfpflichtgesetz bei der Umsetzung der Impfpflicht biete.
  • Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) stellte indes im "Club 3"-Gespräch Lockerungen erst ab April in Aussicht.