Gericht kippt Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact"
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte Mitte Juli "Compact" verboten. Sie begründete dies damit, dass das Magazin ein"zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei.
"Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.
Gericht sieht "Verletzung der Menschenwürde"
Dabei prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund - sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten - erfülle.
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.
Innenministerin sieht "geistigen Brandstifter"
Faeser hatte das Verbot damals mit folgenden Worten begründet: "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".
Das Magazin darf seit dem Verbot nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit.
Schon 2022 urteilte der deutsche Verfassungsschutz, das Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.
Zusammenfassung
- Mitte Juli wurde das deutsche, rechtsextreme Magazin "Compact" verboten.
- Der ehemalige Chefredakteur, Jürgen Elsässer, klagt gegen die Entscheidung - mit Erfolg.