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Eintrittstests auch für Uni-Aufnahmeprüfungen möglich

Die Rektoren sollen an den Unis die Möglichkeit bekommen, neben Eintrittstests für Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen auch negative Corona-Tests für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren zu verlangen. Das sieht ein Abänderungsantrag zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor, die am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss behandelt wird. Auch Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen erhalten ähnliche Regelungen.

Voraussetzung für die Maßnahme ist, dass an den Unis zunächst die Vorsitzenden von Senat, Uni-Rat und Hochschülerschaft der jeweiligen Einrichtung angehört werden. Dann kann das Rektorat "Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie sowohl für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen als auch an Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren festlegen". Insbesondere gilt das für "den Nachweis eines zeitnahen negativen Tests auf COVID-19". Die genaue Ausgestaltung obliegt wiederum dem Rektorat - also etwa wie alt der Test sein muss oder ob die Uni vor Ort eine Testmöglichkeit anbietet bzw. einen Test vor Ort vorschreibt. Vorerst wird diese Möglichkeit allerdings auf das Sommersemester 2021 beschränkt.

In einem weiteren Punkt des Abänderungsantrags gibt es ein "Zuckerl" für noch nicht amtsmüde längerdienende Rektoren. In der Novelle wird zwar die Amtszeit auf drei Funktionsperioden (also zwölf Jahre ) beschränkt. Allerdings wird nun klargestellt, dass dies die derzeitigen Rektoren nur eingeschränkt trifft. Wer am 1. Oktober 2021 im Amt ist, absolviert damit (unabhängig davon, wie lange er das schon ist) technisch erst seine erste Funktionsperiode und kann nach deren Ablauf noch zwei weitere anhängen. Eine analoge Regelung gibt es für Senatsmitglieder und Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen.

Nach wie vor verhindern will den Beschluss der Novelle die Initiative "Bildung brennt": Sie lädt anlässlich der Behandlung im Wissenschaftsausschuss am Mittwoch Nachmittag parallel zu einer "kleinen gemeinsamen Kundgebung" auf den Heldenplatz. Ab 14.00 Uhr soll mit "Trommeln, Töpfen, Kochlöffeln, Deckeln, Trompeten, Pfannen" und anderen Dingen ordentlich Lärm gemacht werden, hieß es in einer Aussendung. Außerdem sollen die Mail-Adressen der Ausschussmitglieder mit Protestschreiben geflutet werden.

Die UG-Novelle sieht unter anderem ab 2022/23 die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vor. Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte neu geregelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Rektoren sollen an den Unis die Möglichkeit bekommen, neben Eintrittstests für Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen auch negative Corona-Tests für die Teilnahme an Aufnahmeverfahren zu verlangen.
  • Insbesondere gilt das für "den Nachweis eines zeitnahen negativen Tests auf COVID-19".
  • Vorerst wird diese Möglichkeit allerdings auf das Sommersemester 2021 beschränkt.
  • In der Novelle wird zwar die Amtszeit auf drei Funktionsperioden beschränkt.