APA/dpa-tmn/Christin Klose

Deutscher Bundestag beschließt einfachere Einbürgerungen

In Deutschland sollen Ausländer in Zukunft bedeutend schneller die Staatsbürgerschaft erhalten können. Auch Doppelstaatsbürgerschaften sollen künftig möglich werden.

Der deutsche Bundestag hat umfangreiche Anpassungen des Staatsbürgerschaftsrechts gebilligt. Mit der Reform sollen Einbürgerungen teils beschleunigt und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglicht werden.

382 Abgeordnete stimmten für einen entsprechenden Entwurf der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP, wie der "Spiegel" berichtet. 234 Abgeordnete stimmten dagegen, 23 enthielten sich.

Einbürgerung nach fünf Jahren möglich

Zentraler Punkt der Reform ist, dass Ausländer in Zukunft schon nach fünf statt acht Jahren in Deutschland einen deutschen Pass beantragen dürfen. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder ein bürgerschaftliches Engagement sein. Die bisherigen Grundvoraussetzungen sollen aber größtenteils bestehen bleiben.

Dabei wird das "Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung" erweitert. Für eine Einbürgerung werden sich Bewerber künftig "ausdrücklich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges" bekennen müssen.

Die Behörden sollen sicherstellen, dass diese Bekenntnisse ernst gemeint sind. Falls sich später Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies nicht der Fall war, kann die Staatsbürgerschaft binnen zehn Jahren auch wieder zurückgenommen werden.

Doppelstaatsbürgerschaft möglich

Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnt - bisher war das nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bislang auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten. Die Ausnahme wird nun zur Regel. 

Lockerungen für "Gastarbeitergeneration"

Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration soll es hingegen Lockerungen geben. So müssen sie den grundsätzlich weiterhin vorgeschriebene Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem B1-Niveau nicht mehr schriftlich, sondern nurmehr mündlich, erbringen. Auch der schriftliche Einbürgerungstest entfällt für Angehörige dieser Gruppe.

Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung. Diese soll es künftig nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben. Dazu gehören Gastarbeiter, die häufig im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, sowie deren nachgezogene Ehepartner.

Ausgenommen sind künftig auch Ausländer mit Vollzeitjobs, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gearbeitet haben sowie Ausländer, die als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner mit einem minderjährigen Kind und einem vollzeitbeschäftigten Partner zusammenleben.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete den Entwurf vorab als Schritt "zu einem modernen und zu den Anforderungen der jetzigen Zeit passenden Staatsangehörigkeitsrecht". Es brauche eine Wertschätzung für die Menschen, "die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert".

Österreich mit am strengsten

In Österreich haben etwa 1,5 Millionen Menschen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Rund eine Viertelmillion davon ist aber sogar in Österreich geboren. Österreich hat eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze. Um den österreichischen Pass zu erlangen, müssen erst Verwaltungs- und hohe finanzielle Hürden überwunden werden. Viele scheitern daran.

In Österreich ist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ein mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich. Ausnahmen gelten für EU-/EWR-Angehörige - hier ist die notwendige Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre reduziert. Zudem müssen hohe wirtschaftliche Anforderungen erfüllt sein. Ausnahmen gibt es außerdem teilweise für Wissenschafter, Künstler, Sportler sowie Nachfahren von NS-Opfern. Doppelstaatsbürgerschaften sind im Allgemeinen nicht erlaubt.

Während sich die SPÖ für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts starkmacht, sind vor allem ÖVP und FPÖ lauthals dagegen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der deutsche Bundestag hat umfangreiche Anpassungen des Staatsbürgerschaftsrechts gebilligt.
  • Mit der Reform sollen Einbürgerungen teils beschleunigt und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglicht werden.
  • Zentraler Punkt der Reform ist, dass Ausländer in Zukunft schon nach fünf statt acht Jahren in Deutschland einen deutschen Pass beantragen dürfen.
  • Für eine Einbürgerung werden sich Bewerber künftig "ausdrücklich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens" bekennen müssen
  • Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration soll es hingegen Lockerungen geben.