An Sonderschulen weiter Präsenzunterricht
An Sonderschulen ist ein Umstellen auf Fernunterricht aufgrund der Einschränkungen der Schüler nur schwer möglich. Daher bleiben sie auch wie bisher im Präsenzunterricht. Schüler, die sich coronabedingt nicht in der Lage sehen oder nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, können aus wichtigen Gründen von diesem befreit werden.
An den anderen Schulen gibt es ab Dienstag Betreuung und pädagogische Unterstützung: Explizit festgehalten wird, dass diese "unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten" in Anspruch genommen werden kann. Die Direktoren werden außerdem aufgefordert, Schüler mit speziellem Förderbedarf bzw. außerordentliche Schüler "aktiv anzusprechen und zum Schulbesuch anzuhalten, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren".
Weiteres Detail: An den ganztägigen Schulen findet auch am Nachmittag weiter Betreuung statt. Teilnehmen dürfen daran nur jene Schüler, die auch bisher dafür angemeldet waren.
Zusammenfassung
- Diese Ausnahme von der generellen Umstellung auf Distance Learning ab Dienstag wird in einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Direktoren bzw. einer Verordnung festgehalten.
- Ebenfalls verordnet wurde für alle Schulen ab sofort eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude - nur an Volks- und Sonderschulen gibt es noch Ausnahmen für das eigene Klassenzimmer.
- Teilnehmen dürfen daran nur jene Schüler, die auch bisher dafür angemeldet waren.