16-jähriger Armenier abgeschoben trotz laufender Ausbildung
Dabei hatte das Parlament im Dezember 2019 beschlossen, dass Lehrlinge in Mangelberufen unter gewissen Voraussetzungen trotz eines rechtskräftig negativen Asylbescheids zumindest bis zum Ende ihrer Ausbildung in Österreich bleiben können. Der 16-jährige Ashot, der im November 2013 mithilfe eines Schleppers aus der Slowakei mit seinen Eltern nach Österreich gekommen war, wo die Familie um Asyl ansuchte, besuchte zuletzt an einer Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe eine Fachschule, die er 2022 mit der mittleren Reife abschließen hätte sollen. Auf der Rückseite seines Jahreszeugnisses 2019/2020 ist vermerkt, dass mit dem Zeugnis Berechtigungen verbunden sind, "die im Berufsausbildungsgesetz sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind". Weiters wird festgehalten: "Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung wird den jeweiligen im Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gegenübergestellten Lehrabschlüssen gleichgehalten."
Für Anwältin Velibeyoglu ist nicht nachvollziehbar, wieso man ihren Schützling unter diesen Umständen aus seiner Ausbildung gerissen, in Schubhaft genommen und nach Armenien geschafft hat, nachdem das BVwG der Familie Ende September 2020 in zweiter Instanz Asyl verwehrt hatte. Velibeyoglu hatte dagegen eine VfGH-Beschwerde eingebracht, über die zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht entschieden war, wobei damit auch ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden war.
Zusammenfassung
- Das zeigen Unterlagen, die die Anwältin der Familie, Eva Velibeyoglu, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgelegt hat.
- Dabei hatte das Parlament im Dezember 2019 beschlossen, dass Lehrlinge in Mangelberufen unter gewissen Voraussetzungen trotz eines rechtskräftig negativen Asylbescheids zumindest bis zum Ende ihrer Ausbildung in Österreich bleiben können.