Wiener zwang Schwägerin zur Prostitution: Mehrjährige Haft
Mithilfe der mitangeklagten Angehörigen soll er die Frau überwacht, ihre Termine abgewickelt, ihre Einkünfte eingestreift und sie geschlagen haben, wenn sie nicht parierte. Am Ende setzte es für den Erstangeklagten und seinen Vater langjährige Haftstrafen.
Der 23-Jährige fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung und weiterer, auch gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Schwägerin gerichteter Gewaltdelikte eine siebenjährige Freiheitsstrafe aus. Der massiv vorbestrafte Vater erhielt sogar acht Jahre Haft. Die bisher unbescholtene Frau des Haupttäters bekam ein Jahr auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) behauptet, er habe der Schwägerin primär helfen wollen: "Im Lockdown im März hat sie mich gefragt, ob ich ihr eine Arbeit verschaffen könnte." Auf die Idee, sich als Prostituierte zu verdingen, sei seine Schwägern ohne sein Zutun gekommen. "Wieso macht sie das? Wozu braucht sie zusätzlich Geld, obwohl sie einen Job hatte?", wollte die vorsitzende Richterin wissen. "Sie hat sich oft Tees um mehrere 100 Euro bestellt", erwiderte der 23-Jährige. Da habe sie mehr Geld gebraucht.
23-Jähriger legte Profil auf Website an
Er habe ihr daher geholfen und ihr auf einer einschlägigen Website ein Profil erstellt ("Sie hat keinen Laptop"). Sie habe sich auch nicht "mit Fachbegriffen ausgekannt". Bereits eine Stunde, nachdem das Profil online war, hätte sich der erste Kunde gemeldet. Er habe in weiterer Folge immer wieder eingegriffen bzw. eingreifen müssen: "Sie hat den Kunden so arrogant geschrieben."
Der Staatsanwalt schilderte das Geschehen weit weniger harmonisch. Die Schwägerin habe keineswegs freiwillig Freier empfangen bzw. Hausbesuche absolviert. Der 23-Jährige habe sie vielmehr mit einer Soft Gun bedroht und dazu gezwungen. Er habe die Frau überdies "über Monate annähernd täglich" geschlagen und getreten und sich dafür auch seines 55 Jahre alten Vaters bedient.
Dieser wies bereits eine Fülle von Vorstrafen auf, zuletzt war er mehrere Jahre im Gefängnis. Der Vater soll die Schwägerin auch zu den Kunden chauffiert und wieder zurückgebracht haben. In ihrer Wohnung sei die Schwägerin "permanent überwacht" worden, legte der Staatsanwalt dar: "Sie durfte ohne Erlaubnis nicht fernsehen und Radio hören."
Ehefrau des Angeklagten koordinierte Termine
Die Ehefrau des 23-Jährigen soll die Termine der Frau koordiniert und "verbucht" sowie Überwachungsdienste geleistet haben. Die 21-Jährige war dazu geständig, ihr Verteidiger Arthur Machac beschrieb sie als eine "einfache, schüchterne Person, die da in etwas hineingerutscht ist". Der Vater gab zu, sich als Fahrer betätigt zu haben, mehr habe er sich aber nicht zuschulden kommen lassen.
Vor der Erörterung der Aussagen der Schwägerin wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Die Frau war im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch einvernommen worden.
Zusammenfassung
- Ein 23 Jahre alter Wiener hat sich am Dienstag gemeinsam mit seinem Vater und seiner 21-jährigen Ehefrau am Landesgericht verantworten müssen, weil er seine Schwägerin im Vorjahr zur Prostitution gezwungen haben soll.
- Mithilfe der mitangeklagten Angehörigen soll er die Frau überwacht, ihre Termine abgewickelt, ihre Einkünfte eingestreift und sie geschlagen haben, wenn sie nicht parierte.
- Der Angeklagte hatte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) behauptet, er habe der Schwägerin primär helfen wollen: "Im Lockdown im März hat sie mich gefragt, ob ich ihr eine Arbeit verschaffen könnte."
- Der Staatsanwalt schilderte das Geschehen weit weniger harmonisch. Die Schwägerin habe keineswegs freiwillig Freier empfangen bzw. Hausbesuche absolviert. Der 23-Jährige habe sie vielmehr mit einer Soft Gun bedroht und dazu gezwungen.
- Er habe die Frau überdies "über Monate annähernd täglich" geschlagen und getreten und sich dafür auch seines 55 Jahre alten Vaters bedient. Dieser wies bereits eine Fülle von Vorstrafen auf, zuletzt war er mehrere Jahre im Gefängnis.
- Vor der Erörterung der Aussagen der Schwägerin wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Die Frau war im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch einvernommen worden.