"Welt"-Herausgeber erwirkt einstweilige Verfügung gegen Böhmermann
In seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 25. November 2022 sorgte der Satiriker Jan Böhmermann für Aufregung, als er die FDP mit der terroristischen Vereinigung RAF verglich. In dem Beitrag wurde auch ein fiktives Plakat im Stil eines RAF-Fahndungsplakat aus den Siebzigerjahren gezeigt. Die Fotocollage trug die Überschrift "Linksradikale Gewalttäter".
RAF mit Christian Lindner und Stefan Aust
Allerdings befanden sich auf dem modernisierten Plakat nicht mehr die Gesichter der damaligen RAF-Mitglieder:innen, sondern unter anderen das des deutschen Finanzministers Christian Lindner, oder das des früheren Spiegel-Chefredakteurs und heutigen "Welt"-Herausgebers Stefan Aust.
Die Fotografie trägt allerdings nur den Namen Austs, abgebildet ist der deutsche Schauspieler Volker Bruch, der Aust im 2008 erschienenen Film "Der Baader Meinhof Komplex" verkörpert. Der Film basiert auf dem fast gleichnamigen Buch von Aust.
https://twitter.com/janboehm/status/1596099006928666624
Gericht gibt Aust recht
Nun hat Aust einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann eingereicht, wie ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamburg gegenüber dem "Spiegel" bestätigte. Die einstweilige Verfügung beziehe sich demnach allerdings nur auf das Foto des vermeintlichen Fahndungsaufrufes, nicht auf die Sendung oder den Beitrag als Ganzes. Da das Bild nicht das tatsächliche Gesicht des Welt-Herausgebers zeige, könne dies vom Zuschauer:innen falsch aufgefasst werden. Es handle sich somit um eine Persönlichkeitsverletzung.
Das Landesgericht Hamburg gab Aust nun Recht und untersagt somit die Verbreitung der Fotocollage mit dem vermeintlichen Aust-Foto. Jetzt liegt es am ZDF und den Sendungsleitern, zu entscheiden, ob die Fotocollage aus dem Beitrag entfernt wird oder die Folge ganz aus der Mediathek entfernt werden soll. Aktuell ist die Sendung online nicht einsehbar.
Zusammenfassung
- In seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 25. November 2022 sorgte der Satiriker Jan Böhmermann für Aufregung, als er die FDP mit der terroristischen Vereinigung RAF verglich.
- In dem Beitrag wurde auch ein fiktives Plakat im Stil eines RAF-Fahndungsplakat aus den Siebzigerjahren gezeigt, die Fotocollage trug die Überschrift "Linksradikale Gewalttäter".
- Nun hat Aust einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann eingereicht, wie ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamburg gegenüber dem "Spiegel" bestätigt.