sterbehilfeAPA/HELMUT FOHRINGER

Niederländerin (29) bekam Sterbehilfe wegen Depressionen

Obwohl die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden seit 2002 offiziell erlaubt ist, kommt es immer wieder zu heftigen Debatten darüber. Der Fall der 29-jährigen Zoraya ter Beek hat diese nun wieder entfacht.

Die körperlich gesunde Niederländerin Zoraya ter Beek hat sich dazu entschlossen, aufgrund ihrer Depressionen und Angstzuständen nicht mehr leben zu wollen. 20 Tage nach ihrem 29. Geburtstag, am 22. Mai, ist sie mittels Sterbehilfe gestorben. 

Behandlungen halfen nicht mehr

Neben Depressionen und Angstzuständen litt Beek an einem Trauma und einer Persönlichkeitsstörung. Mehr als zehn Jahren war sie in Behandlungen. Gesprächstherapien, verschiedene Medikamente und sogar Elektrokrampftherapie - nichts habe geholfen. Das habe dazu geführt, dass sie sich selbst Verletzungen zufügte und Suizidgedanken hegte.

Nachdem ein Psychiater ihr mitgeteilt hätte, dass man nichts mehr für sie tun könne und "es nie besser werden wird", habe sie sich dazu entschieden, ihr Leben zu beenden, berichtet "The Free Press".

Lange Wartezeit

Dreieinhalb Jahre lang stand sie auf der Warteliste für Sterbehilfe. Anfang des Monats erhielt sie schließlich die Genehmigung. Beeks Tod erregte weltweit Aufmerksamkeit. Laut dem niederländischen Gesetz steht Sterbehilfe denen zu, die "unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung" erfahren. Kritiker finden, dass Beek mit ihrer psychischen Erkrankung nicht darunterfalle.

Zahl der Fälle steigt

Dass jemand in den Niederlanden aufgrund psychischer Erkrankungen Sterbehilfe in Anspruch nehmen, ist selten, aber die Zahl steigt. Im Jahr 2010 gab es dort zwei Fälle. Im Jahr 2023 wurde dies bereits in 138 Fällen bewilligt. Dabei muss ein Team den Fall beurteilen, eine zweite Meinung über die Eignung muss eingeholt werden und deren Entscheidung muss von einem weiteren unabhängigen Arzt überprüft werden.

Beek wehrte sich bis zuletzt gegen ihre Kritiker: "Die Leute glauben, wenn man psychisch krank ist, kann man nicht klar denken, und das ist eine Beleidigung".

Keine aktive Sterbehilfe in Österreich

In Österreich ist aktive Sterbehilfe nicht erlaubt. 2021 wurde von der schwarz-grünen Regierung eine Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen.

In dem Sterbeverfügungsgesetz ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Beihilfe zum Suizid möglich ist. Die Regelung ist auf schwer und unheilbar kranke Menschen beschränkt. Die Personen müssen volljährig und entscheidungsfähig sein. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. 

Sind Sie in einer Krisensituation? Hier finden Sie Hilfe:

ribbon Zusammenfassung
  • Obwohl die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden seit 2002 offiziell erlaubt ist, kommt es immer wieder zu heftigen Debatten darüber.
  • Der Fall der 29-jährigen Zoraya ter Beek hat diese nun wieder entfacht.
  • Sie hat sich dazu entschieden aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, darunter Depressionen, nicht mehr leben zu wollen.
  • Kurz nach ihrem 29. Geburtstag ist sie mittels Sterbehilfe, auch Euthanasie genannt, gestorben.