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VKI klagt gegen Wohnsitzklausel bei Freizeitticket Tirol

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Landesgericht Innsbruck Klage gegen die Wohnsitzklausel beim Freizeitticket Tirol eingereicht. Der VKI will damit Medienberichten zufolge erreichen, dass die Jahreskarte auch Menschen ohne Hauptwohnsitz, Arbeits- oder Studienplatz in Tirol offensteht. Die Freizeitticket-Verantwortlichen wiesen die Vorwürfe zurück und warnten vor einem Präzedenzfall. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) forderte den Erhalt von Ermäßigungen.

Die im Juni eingereichte Klage ortet Medienberichten zufolge einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Seitens des VKI hieß es, dass man nicht das Freizeitticket an sich, sondern nur bestimmte Klauseln bekämpfen wolle. "Ziel ist nicht, dass Tiroler Konsumenten benachteiligt werden", teilte der VKI zudem mit. Vielmehr sollen etwa auch Vorarlberger oder Salzburger mit Wohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol in den Genuss der Vergünstigungen kommen. Seit 2018 verbietet die sogenannte Geoblocking-Verordnung der EU Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung. Insgesamt wurde offenbar gegen sieben Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Kartenverbundes geklagt.

In nur zwei Monaten beginne der Vorverkauf für die neue Saison, gab Freizeitticket-Chef Thomas Schroll zu bedenken und hoffte auf rasche Klärung. Man fühle sich vom VKI zu Unrecht ins Visier genommen. Seilbahnen erbrächten Verkehrsdienstleistungen und seien deshalb von der Geoblocking-Verordnung ausgenommen, so Schroll: "Die Wirksamkeit der Geoblocking-Verordnung, die ursprünglich für den Online-Handel konzipiert wurde, ist fraglich". Schroll und WK-Fachgruppenobmann Reinhard Klier warnten zudem vor einem Präzedenzfall und Auswirkungen auf das gesamte Tarifsystem, auf andere Verbundkarten sowie Preissteigerungen. Wenn mehr Gäste - also auch etwa Stammgäste aus Süddeutschland - mit dem günstigeren Ticket unterwegs wären, müsste man Preise erhöhen, um Umsatzeinbußen zu kompensieren, hieß es. Bei einem Erfolg der Klage sei auch ein Aus für das Freizeitticket denkbar.

Mit Rückendeckung für die Freizeitticket-Verantwortlichen meldete sich am Montag Landeshauptmann Mattle zu Wort. "Die Tirolerinnen und Tiroler müssen einen Vorteil daraus haben, wenn sie ihre eigene Heimat mit Gästen aus aller Welt teilen", gab der Landeschef zu Protokoll. Vergünstigte Karten und Tarife für Einheimische solle es auch künftig geben. "Der Gleichheitsgrundsatz kann nicht bedeuten, dass die heimische Bevölkerung die belastenden Faktoren wie den Verkehr alleine tragen muss, aber keinerlei finanzielle Vorteile haben darf", argumentierte Mattle. "Die EU darf mit ihrem Regulierungswahn nicht das Freizeitticket begraben", forderte der Landeshauptmann Klarheit auf nationaler und europäischer Ebene.

Scharf ins Gericht mit der Klage des VKI ging indes der österreichweite Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl. "Völlig unverständlich" sei dies, sagte der Zillertaler am Montag zu Journalisten am Rande einer Pressekonferenz in Jenbach. "Das haut uns die Einheimischen-Preise zusammen", erklärte Hörl gewohnt wortgewaltig und fürchtete einen "Dominoeffekt" hinsichtlich sämtlicher Einheimischen-Tarife. "Die hören ja nicht auf", meinte er in Richtung VKI. Die gesamte Seilbahn-Wirtschaft denke darüber nach, wie man eine Lösung zustande bringe, die "in etwas so ist, wie wir sie bis jetzt gehabt haben, nämlich dass wir unsere Einheimischen, die auch die Belastung haben, entsprechend gut servicieren."

Einen "nicht nachvollziehbaren Angriff auf leistbares Freizeitangebot" sah der schwarze Tiroler Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl in einer Aussendung. Dass Konsumenten für vergleichbare Tickets künftig möglicherweise "tiefer in die Tasche greifen oder auf solche Angebote gänzlich verzichten werden müssen, haben die Verantwortlichen offensichtlich nicht bedacht", kritisierte Zangerl die Klage. Der VKI habe damit eine "Neiddebatte" wegen angeblicher Beschwerden von Konsumenten aus anderen Bundesländern ausgelöst. Die AK Tirol befinde sich im Austausch mit dem VKI und werde sich weiter dafür einsetzen, dass leistbare Freizeitangebote für die Tiroler Konsumenten aufrecht erhalten werden können, hieß es.

Das Freizeitticket Tirol umfasst als Verbundkarte rund 70 Betriebe und damit den Eintritt in Bäder, Museen und vor allem mehr als 30 Skigebiete über den Zeitraum eines Jahres. Dazu gehören auch besonders beliebte Skiregionen wie die Axamer Lizum, die Innsbrucker Nordkettenbahnen, die Bergbahnen Kühtai oder der Stubaier Gletscher. Zuletzt war das Ticket um 686 Euro im Vorverkauf und zum Normalpreis von 755 Euro für Erwachsene erhältlich gewesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klage gegen die Wohnsitzklausel beim Freizeitticket Tirol eingereicht, um die Jahreskarte auch Menschen ohne Hauptwohnsitz in Tirol zugänglich zu machen.
  • Freizeitticket-Chef Thomas Schroll und WK-Fachgruppenobmann Reinhard Klier warnen vor möglichen Preissteigerungen und einem Aus für das Freizeitticket bei Erfolg der Klage.
  • Das Freizeitticket Tirol umfasst rund 70 Betriebe, darunter mehr als 30 Skigebiete, und war zuletzt für 686 Euro im Vorverkauf und 755 Euro zum Normalpreis erhältlich.