Verurteilter deutscher Doping-Arzt kündigt Revision an
Mark S. war am Freitag wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.
Der BGH in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob vor dem Landgericht München Verfahrensfehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Von den anderen Angeklagten war dies nicht zu erwarten.
Der Anwalt des verurteilten Mediziners aus Erfurt schrieb als Begründung für den Schritt in einer Email, dass das Landgericht die Chance vertan habe, "einen wertvollen Einblick in die "verborgene" Welt des Sports zu erhalten, indem Sie dem Bestrafungsbedürfnis der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nachgegangen ist" und den Blick auf Wesentliches verloren habe, nämlich das "Insiderwissen" des Angeklagten.
Die Verteidiger des Arztes hatten in der Verhandlung behauptet, dass der Spitzensport fest mit Doping verbunden sei. Dem widersprach Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren zugestanden habe, auch wenn es teils eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit gegeben habe. Die Kunden von S. kamen aus mehreren europäischen Ländern, unter ihnen waren auch mehrere österreichische Langläufer und Radsportler.
Zusammenfassung
- Der deutsche Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.
- Der Mediziner argumentiert demnach, dass es einen "erheblichen Verstoß" gegen den Grundsatz eines fairen Verfahren gegeben habe.
- Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen.