Unwetter-Schäden: Wie beantragt man in Tirol Hilfe?
Wenn ein Unwetter im Land tobt, dann hat das oft verheerende Konsequenzen. Häuser oder Autos werden nicht selten beschädigt. Das kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden.
Dafür gibt es in den Ländern den sogenannten Katastrophenfonds. Dort kann Unterstützung beantragt werden.
Das gilt es in Tirol zu beachten:
Für welche Schäden kann man Hilfe beantragen?
In Tirol kann man für "private Elementarschäden" Unterstützung aus dem Katastrophenfonds beantragen. Dazu gehören alle Schäden an Grundstücken, Bauwerken, baulichen Anlagen samt Inventar und an sonstigen Anlagen wie etwa Wasser- und Energieversorgungsanlagen, aber auch technischen Geräten.
Schäden, die versicherbar sind, oder für die eine öffentliche Förderung zu den Versicherungsprämien angeboten wird, werden nicht berücksichtigt. Für die Zuerkennung einer Beihilfe beträgt die Mindestschadenssumme 2.000 Euro, bei Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen gilt eine Mindestschadenssumme von 7.000 Euro.
Zudem kann eine Beihilfe nur dann gewährt werden, wenn eine besondere Notlage vorliegt, d.h. wenn die Betroffenen ohne finanzielle Hilfe die Behebung des Schadens unmöglich ist.
Video: Recht bei Unwetterschäden
Welche Fristen muss man beachten?
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden muss innerhalb von sechs Monaten ab Schadenseintritt eingereicht werden.
Wie beantragt man Hilfe?
- Beweise sichern: Betroffene müssen Fotos der Schäden machen und den Sachverständigen möglichst digital übergeben. Erst nach fotografischer Dokumentation oder Beweissicherung soll mit Aufräumarbeiten begonnen werden
- Antrag einbringen: Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingereicht werden und muss beim Amt der Tiroler Landesregierung innerhalb von sechs Monaten ab Schadenseintritt eingelangt sein.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der anerkannten Schadenssumme gegen Vorlage der Wiederherstellungsnachweise, dazu zählen Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen und Eigenleistungsaufstellungen.
Was passiert danach?
Das Amt der Tiroler Landesregierung prüft die Anträge und genehmigt die Beihilfe. Antragsteller:innen erfahren das Ergebnis schriftlich.
Hier gibt es alle Formulare zum Download.
Zusammenfassung
- Hagel, Hochwasser oder Sturm sind längst keine Seltenheit mehr.
- Extreme Wettereignisse häufen sich zunehmend, sie hinterlassen oft schwere Schäden.
- Betroffene können Unterstützung aus dem Katastrophenfonds bekommen.
- So beantragt man in Tirol Hilfe.
- Für die Zuerkennung einer Beihilfe beträgt die Mindestschadenssumme 2.000 Euro.