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Trafiküberfall in Salzburg: Täter erst 12 und 13 Jahre alt

Das Landeskriminalamt Salzburg hat nun den Raubüberfall auf eine Trafik in der Landeshauptstadt am 10. Oktober geklärt. Bei den zwei Tätern handelt es sich um einen zwölfjährigen Afghanen und einen 13-jährigen Österreicher - beide sind damit nicht strafmündig. Zugleich forschte die Polizei einen 17-jährigen Österreicher aus, der die Trafik vor und während der Tat ausgekundschaftet und den beiden Kindern Zeichen gegeben haben soll. Der Mann wurde zur Fahndung ausgeschrieben.

Der Aufenthaltsort des 17-Jährigen ist derzeit nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft hat eine Festnahmeanordnung erlassen. Noch steht nicht fest, ob der Ältere die beiden jüngeren Täter zum Überfall angestiftet hat oder von einem der zwei Burschen zum Aufpassen mitgenommen wurde, sagte eine Sprecherin der Polizei zur APA.

Einer der beiden Unmündigen war bei seiner Einvernahme zudem im Besitz von 21 Gramm Cannabisharz, das er laut eigenen Angaben verkaufen wollte. Auch wenn die beiden Haupttäter noch nicht strafmündig sind, wird die Polizei einen Bericht an die Staatsanwaltschaft verfassen. Diese hat die Möglichkeit, entsprechende Erziehungsmaßnahmen zu setzen, beispielsweise die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

Bei dem Überfall an einem späten Vormittag in der Münchner Bundesstraße in Salzburg-Liefering hatten die zwei Burschen die Trafikantin mit einem Messer bedroht und einen niedrigen Bargeldbetrag erbeutet. Eine sofort eingeleitete Fahndung war damals ergebnislos geblieben.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Raubüberfall auf eine Trafik in Salzburg am 10. Oktober wurde von einem 12-jährigen Afghanen und einem 13-jährigen Österreicher verübt, die nicht strafmündig sind.
  • Ein 17-jähriger Österreicher, der die Trafik ausgekundschaftet haben soll, wird gesucht; sein Aufenthaltsort ist unbekannt, und es wurde eine Festnahmeanordnung erlassen.
  • Einer der Täter hatte 21 Gramm Cannabisharz bei sich, und die Polizei wird einen Bericht an die Staatsanwaltschaft verfassen, um mögliche Erziehungsmaßnahmen zu prüfen.