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Prozess um Hilfe beim Suizid in Linz: 20 Monate teilbedingt

Wegen Mitwirkung am Selbstmord und Tötung auf Verlangen ist am Montag in Linz ein 36-Jähriger zu 20 Monaten, davon 19 bedingt, verurteilt worden. Er soll einem Freund (29) bei dessen Suizidversuch geholfen und ihn schließlich mit einem Polster erstickt haben. Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, wonach Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist, hat auf diesen Fall laut Staatsanwaltschaft keine Auswirkung. Verteidiger Andreas Mauhart hatte dennoch darauf gepocht.

Der Beschuldigte leidet seit langem an einer psychischen Erkrankung. Ein begonnenes Mathematikstudium musste er deswegen abbrechen, seit 2011 ist er in Invaliditätspension. 18-mal war er bereits in stationärer psychiatrischer Behandlung, allerdings habe er seine Krankheit mittlerweile mit Medikamenten gut im Griff, so die Staatsanwältin. Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Der Angeklagte und sein Freund hatten sich in einer psychiatrischen Klinik kennengelernt und wurden "beste Freunde", schilderte die Staatsanwältin. Der 29-Jährige litt sei langem zudem unter starken Rückenschmerzen und sagte immer wieder, dass diese unerträglich seien und er deshalb sterben wolle. Der Angeklagte soll schließlich auf sein Drängen Tabletten besorgt haben, um den Suizid durchzuführen.

Der Plan sah vor, dass der 29-Jährige die Tabletten nimmt, der Angeklagte ihm "beisteht", dann die Wohnung verlässt, am nächsten Tag zurückkommt und ihn offiziell auffindet. Allerdings lief nicht alles wie geplant. Der Sterbewillige lag stundenlang in Krämpfen da. Daher nahm der Angeklagte einen Polster und eine Decke und drückte diese seinem Freund auf das Gesicht, bis er starb. Laut Gutachten war die Tablettendosis tödlich, allerdings war der 29-Jährige bereits an starke Medikamente gewöhnt, daher dauerte der Todeskampf so lange. Der 36-Jährige stellte sich nach der Tat selbst und war von Anfang an geständig.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann versuchte Mitwirkung am Suizid und Tötung auf Verlangen zur Last. Der Verfassungsgerichtshof hat zwar im Dezember Teile des Paragrafen zur Mitwirkung am Selbstmord aufgehoben, allerdings sei das Gesetz noch bis Jahresende - bis dahin muss es repariert sein - gültig, so die Staatsanwältin. Die Tötung auf Verlangen bleibe ohnehin weiter strafbar.

Verteidiger Andreas Mauhart beschrieb seinen Mandanten, der vor Gericht selbst nichts mehr sagen wollte, als "extrem sanftmütiges Wesen". "Hier sitzt ein Täter, der - egal aus welcher Perspektive man es betrachtet - ein Opfer ist." Er sieht keine Tötung auf Verlangen: Dass sein Mandant dem anderen einen Polster auf das Gesicht gedrückt habe, sei lediglich Teil der Mitwirkung am Selbstmord gewesen, weil ja die an sich letale Tablettendosis nicht so rasch wie geplant gewirkt habe, argumentierte er sinngemäß. Und wegen Mitwirkung am Suizid hält er eine Verurteilung angesichts des VfGH-Entscheids nicht für angebracht: "Ich kann doch nicht sehenden Auges jemanden verurteilen, wenn ich weiß, dass es das Gesetz in einigen Monaten nicht mehr gibt."

Der bisher unbescholtene Angeklagte bekannte sich dem folgend nur für die Mitwirkung am Suizid schuldig. Die Staatsanwältin verlangte auch aus generalpräventiven Gründen eine teilbedingte Haftstrafe. Sein Verteidiger trat für eine rein bedingte Strafe ein, denn sein Mandant habe aus Hilfsbereitschaft gehandelt, es gebe etliche Milderungsgründe und das psychiatrische Gutachten bescheinigte, dass er nicht gefährlich sei.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monate bis fünf Jahren Haft wurde der Mann zu 20 Monaten Haft, davon 19 bedingt, verurteilt. Sein Geständnis und, dass er sich selbst gestellt hat, wurden mildernd gewertet. Zudem muss der Mann weiter in psychiatrischer Behandlung bleiben. Den unbedingten Strafteil hat er bereits mit der U-Haft abgesessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, wonach Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist, hat auf diesen Fall laut Staatsanwaltschaft keine Auswirkung.
  • Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
  • Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann versuchte Mitwirkung am Suizid und Tötung auf Verlangen zur Last.
  • Der bisher unbescholtene Angeklagte bekannte sich dem folgend nur für die Mitwirkung am Suizid schuldig.