Prozess nach CO-Unfall mit zwei toten Kindern im Mühlviertel
Laut Anklage haben sie im Keller ein Notstromaggregat in Betrieb genommen, das nicht zum Betrieb in Innenräumen vorgesehen war.
Nicht für ausreichende Belüftung gesorgt
Der Vater soll nach einem nächtlichen Unwetter, das einen Stromausfall nach sich gezogen hatte, das Aggregat eingeschaltet haben, bevor er in der Früh zur Arbeit fuhr. Einige Zeit später soll ein Nachbar es nachgetankt und neuerlich in Betrieb genommen haben. Beide hätten nicht für eine ausreichende Belüftung gesorgt, so die Staatsanwaltschaft.
Die zwei Kinder und die Frau atmeten die Dämpfe ein und wurden bewusstlos. Für die Kinder kam jede Hilfe zu spät. Den beiden Angeklagten wird grob fahrlässig Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre.
Zusammenfassung
- Laut Anklage haben sie im Keller ein Notstromaggregat in Betrieb genommen, das nicht zum Betrieb in Innenräumen vorgesehen war.
- Für die Kinder kam jede Hilfe zu spät.