ORF-Gremien teils verfassungswidrig
Das Land Burgenland erhob 2022 Beschwerde gegen den ORF, da dessen Gremien regierungsnahe seien. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wurden Teile der Gremien nun für verfassungswidrig erklärt.
"Der VfGH hat einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe", heißt es etwa.
Was im Detail verfassungswidrig ist
- Die Bundesregierung nominiert derzeit neun Mitglieder des Stiftungsrates, der Publikumsrat nur sechs. Dies würde gegen das Pluralismusgebot verstoßen.
- Unbedenklich sei die Bestellung von neuen Mitgliedern durch die Bundesländer, sechs durch den Nationalrat sowie fünf durch den Zentralbetriebsrat des ORF.
- Dass nach Wahlen die Mitglieder vorzeitig abberufen werden könne, verstoße gegen das Unabhängigkeitsgebot.
- Der Bundeskanzler bestellt 17 Publikumsräte, während 13 von anderen Stellen wie etwa der Kirche oder den Kammern nominiert werden. Dies würd ebenso gegen das Unabhängigkeitsgebot und die pluralistische Zusammensetzung des Publikumsrats verstoßen.
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Die 17 von der Medienministerin zu bestellenden Mitglieder des Publikumsrates sollen 14 gesellschaftliche Gruppen repräsentieren. Dies verstoße auch gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot.
Der Verfassungsgerichtshof stößt sich demnach vor allem an dem übermäßigen Einfluss der Bundesregierung und des Kanzlers sowie dem mangelnden Pluralismus.
Da der VfGH dem Gesetzgeber für eine Reparatur der aufgehobenen Regelungen bis 31. März 2025 Zeit gibt, ändert in der operativen Tätigkeit der Gremien vorerst nichts. Auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind vom VfGH-Erkenntnis nicht betroffen.
Zusammenfassung
- Laut einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof wurden Teile der Gremien nun für verfassungswidrig erklärt.
- Der Verfassungsgerichtshof stößt sich demnach vor allem an dem übermäßigen Einfluss der Bundesregierung und des Kanzlers sowie dem mangelnden Pluralismus.
- Teile der Bestimmungen würden gegen das Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe verstoßen.
- Da der VfGH den Gesetzgeber für eine Reparatur der aufgehobenen Regelungen bis 31. März 2025 Zeit gibt, ändert in der operativen Tätigkeit der Gremien vorerst nichts.
- Auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind vom VfGH-Erkenntnis nicht betroffen.