Mit 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht für Pkw wurde auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau - sogenannte Microcars - ausgedehnt. "Die speziellen Haftungseigenschaften eines guten Winterreifens sind bereits im Herbst, bei sinkenden Nachttemperaturen, Frost auf Fahrbahnbrücken und auf Straßen in bewaldeten oder exponierten Gegenden sowie bei erstem Schneefall wertvoll und wichtig", so der TÜV Austria.
Winterreifenpflicht gilt auch für Lkw über 3,5 t und Omnibusse, allerdings teilweise in verkürzten Zeiträumen und mit anderen technischen Anforderungen. Die Polizei kann bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht Strafen bis 5.000 Euro verhängen.
Ein Winterreifen gilt neben der richtigen Kennzeichnung nur dann als solcher, wenn er eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter bei Radialreifen bei Pkw und fünf Millimeter bei Lkw aufweist. Bei einer geringeren Profiltiefe gilt er als Sommerreifen. Die Verwendung von Ganzjahresreifen kann aus Sicht des TÜV Austria, vor allem in den östlichen Ballungsräumen Österreichs, im städtischen Bereich und auch bei Fahrzeugen mit weniger Jahreslaufleistung dann sinnvoll sein, wenn man das Fahrzeug an Tagen mit ausgeprägten winterlichen Fahrbahnverhältnissen "auch einmal zuhause stehen lassen kann".
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten zu verwenden, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist. "Bezüglich Schneeketten empfehlen wir, vor der Wintersaison und in Ruhe sowie gemäß Herstellerangaben, eine (Probe-) Montage durchzuführen, um dann, in der Bedarfssituation, rasch und vor allem sicher agieren zu können", so der TÜV.
Zusammenfassung
- Mit 1. November tritt in Österreich die "situative Winterausrüstungspflicht" für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen in Kraft.
- Autofahrer müssen ab diesem Stichtag bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternativ auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben.
- Erlaubt sind Ketten allerdings nur dann, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.