Künftig Mund-Nasenschutz-Pflicht bei Großdemos
Nach den Problemen beim Einhalten der Corona-Vorsichtsmaßnahmen bei Großdemos in Wien haben die Teilnehmer eines Runden Tisches im Gesundheitsministerium am Montag zu klären versucht, wie der Pandemieschutz auch bei Demonstrationen gewährleistet bleiben kann. Die zentrale Bedingung: Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll künftig eine Nasen-Mundschutz-Pflicht gelten.
Grundsätzlich waren sich die Teilnehmer einig, dass die vielen Menschen bei den Anti-Rassismus-Demos "hier ein großartiges Zeichen gesetzt haben. Und wir sind froh darüber", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Rund zwei Drittel hätten auch freiwillig einen Nasen-Mundschutz getragen. Dennoch musste eine Lösung gefunden werden, wie künftig das Grundrecht auf Demonstration mit dem Recht auf Gesundheit vereinigt werden kann.
Dafür sollen schon im Vorfeld im Einvernehmen mit den Veranstaltern logistische Lösungen gefunden werden, dass der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Dies könnten etwa alternative Routen oder eine bessere Platzwahl sein. Dennoch habe etwa die Demonstration am Donnerstag gezeigt, dass dies nicht immer möglich: Hier kamen nämlich anstatt der geplanten 2.000 Teilnehmer 50.000. In solchen Fällen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, soll daher künftig analog zu den Regeln bei der Benutzung der Öffis eine Nasen-Mundschutz-Pflicht gelten.
Auch die Wiener Vizebürgermeisterin Brigitte Hebein (Grüne) sprach sich dafür aus, dass man "das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht gegen das Recht auf Gesundheit" ausspielen sollte. Die Stadt Wien unterstütze daher den Plan Anschobers. Wie der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betonte, sollen die Vorschläge von Juristen schon in den kommenden Tagen in eine Rechtsform gegossen werden, die dann beschlossen werden kann.
Die Umsetzung dieser Schritte sind für den Wiener Landespolizeipräsidenten Gerhard Pürstl machbar. Schon jetzt sei die enge Abstimmung mit den Veranstaltern "gang und gäbe". Pürstl ging auch davon aus, dass sich die Teilnehmer an den Demonstrationen an die neuen Regeln halten werden. In einzelnen Fällen könnten aber auch Anzeigen verhängt werden.
Kritik, dass die neue Regeln nicht auch für Betreiber von Nachtlokalen gelten, wies Anschober zurück. Das eine seien wichtige wirtschaftliche Interessen, Demonstrationen würden als Grundrecht aber prioritär behandelt werden.
Zusammenfassung
- Die zentrale Bedingung: Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll künftig eine Nasen-Mundschutz-Pflicht gelten.