Kinderpornografie-Prozess: Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt
Kurz nachdem Christoph Metzelder vor dem Amtsgericht in Düsseldorf gestanden hatte, dass er sich kinder- und jugendpornografische Dateien verschafft und weitergeleitet hat, ist bereits ein Urteil gefallen. Metzelder wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht", hatte Metzelder zuvor vor Gericht ausgesagt.
"Faszination in Grenzüberschreitung"
Er hatte in seinem Teilgeständnis die Opfer um Vergebung gebeten. "Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen", sagte der ehemalige Fußballprofi. Er sei fasziniert von der "Grenzüberschreitung" gewesen sein, nicht von der Darstellung von sexuellem Missbrauch. "Es hat keine Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben, es waren auch keine geplant. Trotz krassester Äußerungen in den Chats", sagte Metzelder. Er habe in einer "digitalen Parallelwelt" gelebt.
Die Sichtung der Beweise fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für den Fall eines Geständnisses stellte das Amtsgericht in Düsseldorf Metzelder eine Haftstrafe von zwischen zehn und zwölf Monate auf Bewährung in Aussicht. Ihm wird der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. Er soll insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben. Den Besitz von knapp 300 Dateien gestand er nicht.
Zusammenfassung
- Kurz nachdem Christoph Metzelder vor dem Amtsgericht in Düsseldorf gestanden hatte, dass er sich kinder- und jugendpornografische Dateien verschafft und weitergeleitet hat, ist bereits ein Urteil gefallen.
- Metzelder wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- "Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht", hatte Metzelder zuvor vor Gericht ausgesagt.