Impfung - Ärzte bekommen für jeden Stich 25 Euro Honorar
Sind sie mobil im Impfeinsatz, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen, so gibt es einen Stundensatz von 150 Euro. Diese Zahlen bestätigte Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) am Dienstag auf Anfrage der APA. Laut Prettner wurde diese Vereinbarung zwischen dem Bund und der Österreichischen Ärztekammer getroffen.
Die Länder müssen dafür kein Geld in die Hand nehmen, abgerechnet wird über die Österreichische Gesundheitskasse. Die Corona-Impfungen sollen über den elektronischen Impfpass erfasst werden. Hier hatte es zuletzt Diskussionen um die Finanzierung gegeben. Die Ärztekammer hatte erklärt, deshalb würden nur wenige Mediziner diese Möglichkeit nutzen.
Dem widersprach der Dachverband der Sozialversicherungsträger. Deren Vorsitzender Peter Lehner erklärte, die Finanzierung sei geklärt. "Jeder Arzt bekommt die Software Lösung von seinem Softwareanbieter um maximal 1.300 Euro angeboten. Diese Lösung wird vom Bund mit 1.300 Euro gefördert und über die Sozialversicherung abgerechnet", so Lehner gegenüber der APA.
Der Arzt habe zudem zwei Optionen für die Eintragung der Impfungen: Zum einen funktioniere der Zugang via E-Card-System. Jene Kassenärzte, die noch keine entsprechende Software-Lösung haben, können wie üblich über einen Webbrowser (web-GUI) mit ihrer Vertragspartnernummer Zugang zum E-Impfpass bekommen. Die zweite Option ist vor allem für die Landessanitätsdirektionen relevant, die derzeit vordringlich die Covid-Impfungen durchführen. Hier wurden eigens Tablets zur Verfügung gestellt, die derzeit laufend ausgelieferte werden, um so für all jene, die kein E-Card System haben, die Eintragung in den E-Impfpass zu ermöglichen, erläuterte Lehner.
Zusammenfassung
- Sind sie mobil im Impfeinsatz, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen, so gibt es einen Stundensatz von 150 Euro.
- Diese Zahlen bestätigte Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) am Dienstag auf Anfrage der APA.
- Laut Prettner wurde diese Vereinbarung zwischen dem Bund und der Österreichischen Ärztekammer getroffen.
- Der Arzt habe zudem zwei Optionen für die Eintragung der Impfungen: Zum einen funktioniere der Zugang via E-Card-System.