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Van der Bellen und Nehammer bedroht: Haft für Mann (27)

Weil er in E-Mails im Februar den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bedroht hat, ist am Donnerstag ein 27-Jähriger am Wiener Straflandesgericht zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde er zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil wegen gefährlicher Drohung ist bereits rechtskräftig.

Der junge Mann dürfte laut Gerichtspsychiater Siegfried Schranz schon länger psychisch erkrankt sein. Da er aber das Opiat Tramal wegen anhaltender Zahnschmerzen genommen hatte, dürfte sich für eine Zeit lang Besserung eingestellt haben.

"Opiate haben bei Psychosen positive Effekte", sagte der Sachverständige. Seinen Verdacht, dass der Angeklagte eine wahnhafte Störung mit Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis hat, hat sich in der Haft bestätigt. Auch besteht der Verdacht einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt war der 27-Jährige jedoch zurechnungsfähig, weshalb die Einweisung nach Paragraf 21/2 Strafgesetzbuch erfolgte.

Der Mann hatte im Jänner eine Scheidung hinter sich gebracht und nach eigenen Angaben ein Burnout aufgrund seiner Ausbildung als Elektrotechniker. Im Februar reiste er nach Venezuela, um sich dort ein neues Leben aufzubauen.

Droh-Mails aus den USA

Eine Ministerin namens "Maria" hätte jedoch von ihm für eine Arbeitserlaubnis einen Leumund verlangt. "Das ist nicht zustande gekommen, weil es aus Österreich geheißen hat, ich bin ein Frauenschläger", meinte er erbost. "Dann hab' ich gesagt, ok, dann geh' ich nach Los Angeles." Am Flughafen sei ihm aber dann eine Weiterreise bzw. Einreise in den USA verwehrt worden.

Das habe ihn so geärgert, dass er noch von dort das erste Droh-Mail geschrieben habe. Er werde ins Parlament gehen und "er wird den Bastarden das Genick brechen". Insgesamt sechs E-Mails schrieb er an den Bundespräsidenten und -kanzler.

Zudem rief er mehrmals auf einer Polizeiinspektion an und ließ wissen, dass er ein Messer habe, kommen werde und die Beamten abschlachten werde. Da er nicht mit unterdrückter Nummer angerufen hatte und auch die E-Mails mit seinem echten Namen unterzeichnete, kam man rasch auf den Mann.

Angeklagter wollte sich angeblich entschuldigen

Der Richter wunderte sich, warum er gerade Van der Bellen und Nehammer bedroht hat. "Was haben die damit zu tun?", fragte der Schöffensenatsvorsitzende. "Mir war alles zu viel und vor Wut habe ich der Hofburg geschrieben. Es tut mir leid, dass ich die Menschen belästigt habe."

Er sei sogar zur Hofburg gefahren, um sich zu entschuldigen, jedoch wurde er nicht vorgelassen.

Keine Einsicht

Mehrmals wurde in der Vergangenheit eine Verhandlung gegen den Mann im grauen Haus angesetzt, doch der Beschuldigte erschien einfach nicht. Am Donnerstag wurde er schlussendlich aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

Schon zu Beginn der Verhandlung zeigte er sich krankheitsuneinsichtig, drohte zunächst dem Richter und dann dem Sachverständigen, dass er die internationalen Gerichte anrufen werde. "Sie sollten sich schämen, das ist eine Frechheit! Sie vertreten hier Österreich", sagte er erbost. "Ich bin nicht psychisch krank."

Auch die Medikamente in der Haft nehme er unter Protest. "Die werden mir aufgezwungen. Es geht mir überhaupt nicht gut, ich schlafe den ganzen Tag."

Für den Psychiater Schranz sei die Gefährlichkeitsprognose äußerst ungünstig. "Ohne entsprechende Therapie ändert sich nichts. Die Taten werden wieder passieren. Und irgendwann würde er die Androhungen in die Tat umsetzen." Schwere Körperverletzungen wären etwa die Folge.

Auf die Frage der Beisitzerin, wann es ohne Behandlung zu diesen schweren Taten kommen könnte, meinte Schranz: "In den nächsten Monaten."

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 27-Jähriger wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, weil er im Februar den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer bedroht hat.
  • Der Mann schrieb insgesamt sechs bedrohliche E-Mails und rief mehrmals bei der Polizei an, um Drohungen auszusprechen.
  • Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde er zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da die Gefährlichkeitsprognose ohne Therapie äußerst ungünstig ist.