Freispruch für RAF Camora bei Prügel-Prozess
Der Musiker und zwei weitere Mitangeklagte wurden wegen Raufhandels vor Gericht geladen. Einer der zwei Männer fiel krankheitsbedingt jedoch aus. Obwohl sich die Aussagen der Angeklagten von dem des Opfers unterscheiden, entlasteten diese Raf Camora und den zweiten Angeklagten. Beide wurden freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
PULS 24 Chefreporterin Magdalena Punz berichtet vom Landesgericht Wien und fasst den Prozess zusammen.
Schlägerei bei Würstelstand
Dem Rapper wurde ursprünglich vorgeworfen mit zwei Bekannten im vergangenen Frühsommer den Angestellten eines Würstelstandes im Wiener Prater zusammengeschlagen zu haben. Zu der Schlägerei war es am 17. Juni gekommen, als der Musiker und weitere Teilnehmer eines Videodrehs zu dem Würstelstand kamen, um Hot Dogs zu bestellen. Der Betreiber des Standes gab jedoch kund, kein Gebäck mehr zu haben. Daraufhin kam es zu dem Disput.
Zunächst sollen gegenseitige Beschimpfungen gefallen sein, dann sei der Verkäufer tätlich angegriffen, zu Boden geschlagen und über den Asphalt geschleift worden. Im Spital wurden Prellungen, Blutungen am linken Ohr und Hämatome festgestellt. Der Würstel-Verkäufer befand sich sechs Tage lang im Krankenstand.
Entlastende Aussagen
Mehrere Zeugen und auch der Würstelverkäufer entlasteten Freitagmittag bei dem Prozess den Musiker und seinen Begleiter. RAF Camora hätte sogar deeskalierend eingegriffen.
Ein Angeklagter, der den Streit angezettelt haben soll, konnte wegen eines positiven Corona-Tests nicht vor Gericht erscheinen. Sein Verfahren wurde ausgeschieden. Für eine anklagekonform Verurteilung hätte den Männern bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen gedroht.
Zusammenfassung
- Raf Camora wurde am Freitag im Prozess wegen Raufhandels freigesprochen.
- Das Urteil ist rechtskräftig.