Verteidiger Bernhard Lehofer und Ex-Judoka Peter Seisenbacher.APA/HELMUT FOHRINGER

Ex-Judoka Peter Seisenbacher aus Gefängnis entlassen

Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einer fast fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilte zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Der 62-Jährige ist nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe am Freitag bedingt aus der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau entlassen worden. Das bestätigte sein Verteidiger Bernhard Lehofer der APA.

"Er wurde soeben entlassen", meinte Lehofer am späten Freitagvormittag auf telefonische Anfrage, nachdem er unmittelbar zuvor Seisenbacher aus dem Gefängnis abgeholt hatte.

Keine Fotos oder Interview mit Seisenbacher

Fotos von bzw. Interviews mit Seisenbacher werde es keine geben: "Er wird sich nicht mehr äußern. Alles, was er gesagt hat, hat er bei Gericht gesagt. Es gibt dazu nichts mehr zu sagen." Mediale Anfragen bzw. Anrufe bei Seisenbacher brächten folglich nichts, versicherte sein Rechtsvertreter: "Es wird von unserer Seite keine weiteren Stellungnahmen geben."

Sachverständiger sah keine Einwände für Entlassung

Zuvor hatte die Sprecherin des Landesgerichts Graz, Barbara Schwarz, die bedingte Entlassung Seisenbachers bekannt gegeben. Ein psychologischer Sachverständiger habe in seiner Prognose-Begutachtung dagegen keine Einwände gehabt, sagte Schwarz gegenüber der APA. Die Staatsanwaltschaft Graz habe der bedingten Entlassung zugestimmt.

Seisenbachers Enthaftung ist insofern keine Überraschung, als das österreichische Strafrecht vorsieht, dass ein Häftling grundsätzlich spätestens nach zwei Dritteln der über ihn verhängten Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen wird, es sei denn, so genannte besondere Gründe lassen befürchten, dass er wieder straffällig wird. Das betonte auch Seisenbachers Anwalt. "In Wahrheit hat das Gericht nur das getan, was im Gesetz vorgesehen ist. Das wäre in jedem anderen Fall auch geschehen", hielt Lehofer fest.

Bedingte Entlassung kann widerrufen werden

Eine bedingte Entlassung wird mit einer Probezeit von einem bis zu drei Jahren verknüpft, während dieser sich der Betroffene wohl zu verhalten und allfällige gerichtliche Weisungen zu befolgen hat. Solche hat es laut Gerichtssprecherin Schwarz auch bei Seisenbacher gegeben. Was dem Ex-Judoka konkret auferlegt wurde, wollte dessen Rechtsvertreter in Gespräch mit der APA nicht darlegen. Seisenbacher habe diesbezüglich kein Interesse an einer öffentlichen Erörterung, meinte Lehofer.

Dem Gesetz zufolge kann eine bedingte Entlassung widerrufen werden, falls gegen Auflagen verstoßen oder gar wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten wird. Dann ginge es wieder zurück ins Gefängnis, um die Reststrafe abzusitzen - wovon dem Gutachten des von der Justiz beigezogenen Psychologen bei Seisenbacher allerdings nicht auszugehen ist.

Zu fünfjähriger Haftstrafe verurteilt

Seisenbacher war im Dezember 2019 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen in sämtlichen Anklagepunkten des Kindesmissbrauchs für schuldig befunden und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien reduzierte die Strafe später um zwei Monate. Die Strafhaft verbüßte Seisenbacher dann in der JA Graz-Karlau, womit das Grazer Landesgericht als zuständiges Vollzugsgericht über die bedingte Entlassung zu entscheiden hatte.

Missbrauchshandlungen in Wiener Judo-Verein

Nicht nur die Judo-Szene, auch weite Teile der Öffentlichkeit hatten ungläubig reagiert, als seinerzeit bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Wien 2013 gegen Seisenbacher Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aufgenommen hatte. Der Olympiasieger von 1984 in Los Angeles, der vier Jahre später in Seoul seinen Titel erfolgreich verteidigte, war nach dem Ende seiner aktiven Karriere für viele ein Idol geblieben.

1996 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Er gründete in Wien einen eigenen Judo-Verein, wo es zu Missbrauchshandlungen kam, über die nicht mehr berichtet werden darf, da es sich um gerichtlich abgetane strafbare Handlungen handelt. Die Betroffenen waren zwei in den jeweiligen Tatzeiträumen noch unmündige Mädchen.

Setzt sich vor Strafverfolgung in der Ukraine ab

Seisenbacher hatte sich dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren zu entziehen versucht, indem er sich Ende 2016 in die Ukraine absetzte. Er wurde im August 2017 in einer Wohnung in Kiew festgenommen. Erst im September 2019 wurde er ausgeliefert und an die Wiener Justiz übergeben, wo er in U-Haft genommen wurde. Die in der Ukraine verbrachte Zeit in Haft sowie die U-Haft in Wien wurden Seisenbacher auf die fünfjährige Freiheitsstrafe angerechnet.

ribbon Zusammenfassung
  • Ex-Judoka Peter Seisenbacher, der Ende 2019 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger eine fünfjährige Gefängnisstrafe erhielt, wurde nun aus der Strafhaft entlassen.