Erfolgreich "geschaufelt": Ermittlungen nach illegalem Wolfs-Abschuss abgebrochen
Das Verfahren wurde laut Leopold Bien, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, abgebrochen. Es hätten sich "keine Ermittlungsansätze zur Täterausforschung ergeben". Erhebungen waren zunächst gegen Unbekannt wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes gelaufen.
Entdeckt wurde das Tier am 11. Juli. Einer veterinärmedizinischen Untersuchung zufolge wurde der Wolf durch einen gezielten Schuss getötet. Das Projektil dürfte laut früheren Polizeiangaben aus einem Jagdgewehr gestammt haben.
Wölfe sind über die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erlegt werden.
Zusammenfassung
- Im Fall eines im Juli in der Donau bei Tulln entdeckten erschossenen Wolfs wird es keine juristischen Konsequenzen geben.