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Drei Jahre für Vergewaltigung an Wiener U-Bahn-Station

Heute, 13:30 · Lesedauer 3 min

Weil er eine 53-Jährige nach einem Lokal-Besuch an einer U-Bahn-Haltestelle vergewaltigt haben soll, ist ein 46-Jähriger am Montagnachmittag am Wiener Landesgericht - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die von Rechtsanwältin Monika Ohmann vertretene Betroffene bekam 3.000 Euro an Schadensgutmachung zugesprochen. Der bisher unbescholtene Elektriker hatte sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet.

Die beiden waren sich am 17. November 2024 in einer Latino-Bar begegnet, wohin sich die 53-Jährige mit einer Freundin begeben hatte, um einen ausgelassenen Abend zu verbringen. Bereits auf der Tanzfläche soll der Angeklagte die körperliche Nähe der Frau gesucht haben, obwohl seine Ehefrau im selben Lokal anwesend war. Als die 53-Jährige am frühen Morgen in alkoholisiertem Zustand den Heimweg antrat, begleitete sie der Mann.

Auf Videos aus Überwachungskameras der Wiener Linien ist zu sehen, wie die Frau alkoholbedingt mehrmals stürzte. "Sie haben den Zustand dieser Frau ausgenützt", befand der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass es - der Darstellung der Betroffenen entsprechend, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen wurde - gegen den Willen der Frau zu Oralsex auf einer Parkbank bei der U-Bahn-Station Schlachthausgasse gekommen war, indem der Mann sie an den Haaren packte und nicht mehr losließ. "Es gab im Lokal tanzen, plaudern, küssen. Aber es gibt irgendwann einen Punkt, wo eine Frau nicht mehr freiwillig mitmacht. Oralsex im öffentlichen Raum ist so ein Fall. Sie wollten das. Das Opfer hat Ihnen zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wollte", stellte der Richter fest.

Es war ein 17-Jähriger, der der Frau zu Hilfe kam. Der Jugendliche passierte in einiger Entfernung die Bank, auf der sich die verfahrensgegenständlichen Szenen abspielten. Im Unterschied zu mehreren erwachsenen Männern, die achtlos vorbeigingen, wählte der Jugendliche gegen 4.30 Uhr den polizeilichen Notruf und erklärte zunächst noch eher vage, an seinem Standort werde womöglich eine Frau vergewaltigt. Wenige Augenblicke später meldete er sich noch ein Mal bei der Polizei und bekräftigte seine Angaben, indem er darauf hinwies, er nehme "Hilfelaute" der Frau wahr. Eine Funkstreife war rasch zur Stelle, der 53-Jährige wurde am Tatort festgenommen.

17-Jähriger zeigte Zivilcourage

Der 17-Jährige bestätigte in der Hauptverhandlung seine Angaben bei der Polizei. Sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt bedankten sich bei dem jungen Zeugen für dessen Zivilcourage. Der Angeklagte brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Ein 46-jähriger Mann wurde am Wiener Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er eine 53-jährige Frau nach einem Barbesuch an einer U-Bahn-Station vergewaltigt haben soll.
  • Die 53-jährige Frau erhielt 3.000 Euro Schadensersatz, während der Angeklagte behauptete, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen.
  • Ein 17-jähriger Zeuge zeigte Zivilcourage, indem er die Polizei alarmierte und so zur Festnahme des Täters am Tatort beitrug.