Causa Kinderwunschklinik - Arzt gesteht Fehler ein
Nach dem Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik hat der verdächtige Arzt einen Fehler eingestanden. Der Beschuldigte habe für das Geschehene "Verantwortung übernommen", sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Freitag, ohne jedoch nähere Details zu nennen.
Ausständig war weiter jene Expertise, die einen möglichen Behandlungsfehler des Mediziners unter die Lupe nehmen soll. Gegen den Mann wird wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung ermittelt.
Einem Bericht des "Kurier" zufolge soll der Arzt das bei der Narkose verwendete Mittel vor den Eingriffen an drei Patientinnen unsachgemäß gelagert haben. Das Medikament war vom Beschuldigten in einem privaten Kühlschrank und somit nicht unter sterilen Bedingungen aufbewahrt worden, heißt es in dem Medienbericht. In einem bereits angestochenen Injektionsfläschchen dürften sich in der Folge Keime gebildet haben. Gerhard Huber, der Anwalt des Beschuldigten, sagte dem "Kurier", dass sein Mandant das Ableben der Patientin bedauere.
Eine Keim-Kontamination gilt laut Obduktion als Auslöser für den Tod der 32-Jährigen. Die Frau starb nach einer am 3. Juni im Badener Institut durchgeführten Follikel-Punktion zwei Tage später in einem Wiener Krankenhaus. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft einen septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung erlitten.
Behandlungen im Kinderwunschinstitut am 3. Juni hatten auch zwei weiteren Frauen längere Spitalsaufenthalte eingebracht. Beide Patientinnen wurden vorübergehend intensivmedizinisch in Krankenhäusern behandelt, befinden sich aber mittlerweile am Weg der Genesung.
Zusammenfassung
- Nach dem Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik hat der verdächtige Arzt einen Fehler eingestanden.
- Der Beschuldigte habe für das Geschehene "Verantwortung übernommen", sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Freitag, ohne jedoch nähere Details zu nennen.
- Gegen den Mann wird wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung ermittelt.