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Betrunken am Fahrrad: Kann ich den Führerschein verlieren?

Eines vorab: Alkoholisiert Fahrrad zu fahren ist gefährlich. Für die Fahrer:in und für alle anderen Verkersteilnehmer:innen. Aber warum dürfen Radfahrer:innen eigentlich mehr trinken als Autofahrer:innen, was gilt für E-Scooter und welche Konsequenzen drohen? PULS 24 mit den wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viel darf ich trinken?

Grundsätzlich gilt - Alkoholkonsum und Verkehr gehen nicht zusammen. Das gilt auch für E-Scooter-Fahrer:innen, für Radfahrer:innen und für Fußgänger:innen. Die Reaktionsfähigkeit sinkt schon bei geringer Alkoholisierung und damit steigt das Unfallrisiko. Schon bei 0,8 Promille sprechen Expert:innen von einem fünffachen Unfallrisiko. Dennoch liegt genau hier die gesetzliche Grenze für Fahrradfahrer:innen. Für Autofahrer:innen gilt hingegen 0,5 Promille. 

Was gilt für E-Scooter und E-Bikes?

E-Scooter, E-Bikes oder auch Pedelecs gelten vor dem Gesetz grundsätzlich als Fahrräder. Dementsprechend gelten die selben Regeln. Was Alkohol angeht, gilt für alle die 0,8 Promille-Grenze

Ausnahmen stellen E-Scooter, E-Bikes oder Pedelecs dar, die eine höchstzulässige Leistung von mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h aufweisen. Für sie gilt, was für Kraftfahrzeuge, also Mopeds, Motorräder oder Autos gilt. Bereits ab 0,5 Promille droht eine Anzeige, ab 0,8 Promille gibt es fix eine Anzeige und die vorläufige Abnahme des Führerscheins für zumindest ein Monat. 

Warum dürfen Fahrradfahrer:innen mehr trinken als Autofahrer:innen?

Heute unvorstellbar, aber bis zum Jahr 1961 gab es selbst für Autofahrer:innen keine Promillegrenze. Dann legte man diese zunächst auf 0,8 Promille fest, bis im Jahr 1998 eine Verschärfung folgte. Wie in Österreich üblich - vor allem, wenn es um Alkohol geht - war die Verschärfung in der Politik umstritten. Schließlich trug man die neue 0,5-Promille-Grenze ins Führerscheingesetz ein, nicht aber in die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie gilt deswegen seither nur für Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen.

Mit laxeren Regeln für Fahrradfahrer:innen ist Österreich übrigens nicht alleine. In Deutschland ist es erst eine Straftat, wenn Radler:innen über 1,6 Promille haben. Gestraft werden kann freilich schon früher. Bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille drohen Strafen, wenn jemand als fahruntüchtig angesehen wird, also etwa Schlangenlinien fährt.

Welche Konsequenzen drohen?

Bei den Strafen gibt es hingegen nur feine Unterschiede zwischen Autofahrer:innen und Radfahrer:innen. Im Kraftfahrzeug muss man ab 0,5 Promille mit einer saftigen Verwaltungsstrafe von 300 bis 3.700 Euro und einer Vormerkung rechnen. Ab 0,8 Promille droht schon beim ersten Mal die Entziehung der Lenkberechtigung für zumindest ein Monat - die Strafe beträgt dann schon 800 bis 3.700 Euro. Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro. Die Behörden können auch Nachschulungen durch Psychologen oder einen Besuch beim Amtsarzt anordnen - auch das kostet. Achtung: Für Besitzer:innen von Probeführerscheinen oder L17-Lenker:innen gilt eine 0,1-Promille-Grenze.

Am Fahrrad - oder auch am E-Scooter oder E-Bike - sind die Strafen ähnlich hoch: Ab 0,8 Promille kann betrunkenes Fahren 800 bis 3.700 Euro kosten, ab 1,2 Promille drohen 1.200 bis 4.400 Euro. Wer 1,6 Promille aufweist, muss 1.600 Euro bis 5.900 Euro zahlen. Wer andere Drogen konsumiert hat, muss 800 bis 3.700 Euro zahlen. Die exakte Höhe der Strafe liegt im Ermessen der Behörden - bei Wiederholung fällt sie höher aus. Ein strafrechtliches Nachspiel vor Gericht gibt es in der Regel erst bei Unfällen, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden. Die Verweigerung eines Alkotests ist immer strafbar.

Kann ich als Fahrradfahrer:in den Führerschein verlieren?

Ja, grundsätzlich ist das möglich, obwohl man fürs Fahrradfahren oder E-Scooter-Fahren keinen Führerschein benötigt. (Eine Ausnahme sind Kinder zwischen 10 und 12, die alleine Radfahren wollen - sie müssen die Radfahrprüfung abgelegt haben). Wird man also von Polizist:innen betrunken am Rad erwischt, ist eine vorläufige Abnahme des Führerscheins - wie bei Autofahrer:innen - nicht möglich. Man muss am Rad auch keinen Führerschein dabei haben.

Aber: Im Einzelfall können die Behörden - also Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate - dennoch die Entziehung des Scheins veranlassen. Das geschieht, wenn einer Person mangelnde Verkehrszuverlässigkeit zugeschrieben wird. "In der Praxis wird das bei mehrmaligen Bestrafungen wegen Lenken eines Fahrrads in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in kürzeren Zeitabständen vorkommen", teilte das Innenministerium auf PULS 24 Anfrage mit. Selbiges gilt auch beim Konsum von Drogen.

"Da der Führerschein immer eine aufrechte gesundheitliche Eignung voraussetzt, kann es in diesem Fall zum Entzug des Führerscheins kommen", bestätigt auch das zuständige Verkehrsministerium. Wie oft man erwischt werden muss, bis einem der Schein genommen wird, sei eine Einzelfallentscheidung, es gebe keine Richtwerte.

Bei anderen Delikten - wenn jemand etwa oft bei Rot über eine Ampel fährt - sei der Führerscheinentzug bei Radfahrer:innen laut Verkehrsministerium allerdings nicht möglich. Das ist laut Führerscheingesetz nur bei Kraftfahrzeuglenker:innen möglich. 

Wie oft wird Radfahrer:innen der Führerschein genommen?

Das ist nicht bekannt. Das zuständige Verkehrsministerium hat "keine konkreten Zahlen", hieß es auf PULS 24 Anfrage. Im Führerscheinregister sehe man zwar den Entzug, aber eine Begründung ist dort nicht angeführt.

ribbon Zusammenfassung
  • Eines vorab: Alkoholisiert Fahrrad zu fahren ist gefährlich. Für die Fahrer:in und für alle anderen Verkersteilnehmer:innen.
  • Aber warum dürfen Radfahrer:innen eigentlich mehr trinken als Autofahrer:innen, was gilt für E-Scooter und welche Konsequenzen drohen?
  • PULS 24 mit den wichtigsten Fragen und Antworten.