FAQ: Abtreibung in Österreich
Ungewollte Schwangerschaften kommen vor, auch Verhütungsmittel schützen nicht hundertprozentig. Wird man ungewollt schwanger, so kann in Österreich bis zur 14. Woche abgetrieben werden. Schwangerschaftsabbruch ist unter der "Fristenlösung" straffrei.
Bei der Zählung der Wochen geht man dabei vom ersten Tag der letzten Menstruation aus. Das heißt, beim Ausbleiben der ersten Periode kann man bereits in der vierten Woche schwanger sein.
Wo kann man eine Schwangerschaft abbrechen?
Nur Ärzt:innen können in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Einzige Ausnahme: Wenn ohne eine Abtreibung Lebensgefahr für die Schwangere besteht.
In allen Bundesländern außer dem Burgenland gibt es dafür zumindest eine Ordination.
Muss man die Gründe für den Abbruch nennen?
Nein. Vor einer Abtreibung muss zwar ein Aufklärungsgespräch stattfinden. Gründe für den Abbruch muss man keine angeben.
Welche Formen des Schwangerschaftsabbruches gibt es?
Beim chirurgischen Abbruch wird die Schwangerschaft abgesaugt oder ausgeschabt. Das wird auch Kürettage genannt. Er kann zwischen der 7. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Bei dem Eingriff kann zwischen Voll- oder lokaler Narkose gewählt werden. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten und nach etwa einer Stunde kann die Frau nach Hause gehen.
Eine andere Methode ist der medikamentöse Abbruch. Bis zur neunten Schwangerschaftswoche (63. Tag ab der letzten Regelblutung) kann mithilfe der Abtreibungspille Mifegyne durchgeführt werden. Die Einnahme des Medikamentes darf nur in Gegenwart eines Arztes oder einer Ärztin geschehen. Spezialisierte Ambulatorien bieten diese Art des Abbruchs in der Regel an. Theoretisch könnten auch Fachärzt:innen oder Spitäler diese Art des Abbruchs anbieten.
Ein medikamentöser Abbruch dauert länger: Zwei Tage danach wird ein weiteres Medikament eingenommen, im Zuge dessen kommt es zu starken, schmerzhaften Blutungen, das Medikament löst Krämpfe aus. Die Blutung kann unterschiedlich lange anhalten: von ein paar Tagen bis hin zu monatelangen Schmierblutungen.
Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?
In der Regel werden Kosten für eine Abtreibung nicht von der Sozialversicherung übernommen, außer medizinische Gründe machen sie erforderlich.
Die Höhe der Kosten ist in den verschiedenen Bundesländern und Ordinationen unterschiedlich. In Wien kostetet ein Eingriff - unabhängig von der Methode - etwa 355 Euro. In anderen Bundesländern kann die Summe aber bis zu 800 Euro betragen.
Wann kann nach der 13. Woche abgebrochen werden?
In Ausnahmefällen kann eine Schwangerschaft auch nach drei Monaten abgebrochen werden:
- Gesundheit der Frau ist in der Gefahr
- Schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes
- Bei der Empfängnis war die Schwangere untere 14 Jahre alt
Zusammenfassung
- Wird man ungewollt schwanger, hat man in Österreich in der Regel drei Monate Zeit, um die Schwangerschaft zu beenden.
- Nur Ärzt:innen können in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet.
- Beim chirurgischen Abbruch wird die Schwangerschaft mittels Absaugung oder - in seltenen Fällen - mittels Ausschabung (Kürettage) beendet.
- Eine andere Methode ist der medikamentöse Abbruch.
- In der Regel werden Kosten für eine Abtreibung nicht von der Sozialversicherung übernommen, außer medizinische Gründe machen ihn erforderlich.