29-Jähriger in Graz nach tödlichen Tritten verurteilt
Der Prozess hatte bereits vor einer Woche begonnen. Der Beschuldigte hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten. Vier der Geschworenen hatten ihm geglaubt und gegen Mord gestimmt, während die anderen vier Laienrichter keine Tötungsabsicht sahen. Der 29-Jährige wurde daher im Zweifel nicht wegen Mordes verurteilt. Bei der absichtlich schweren Körperverletzung waren sich aber alle acht Geschworenen einig.
Das Opfer hatte durch die Tritte vor einem Lokal Serienrippenbrüche sowie einen Milz- und einen Leberriss erlitten. Dadurch kam es zu einer Fettembolie, wodurch der Mann noch an Ort und Stelle gestorben war. Einen anderen Kontrahenten hatte der Beschuldigte ebenfalls versucht schwer zu verletzen.
Zusammenfassung
- Ein 29-Jähriger wurde in Graz zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Mann im Januar attackiert hatte. Das Opfer starb an einer Fettembolie nach einem Bauchtritt.
- Die Geschworenen stimmten mit vier zu vier gegen eine Mordverurteilung, da keine Tötungsabsicht erkannt wurde. Bei der schweren Körperverletzung waren sich jedoch alle acht einig.
- Das Opfer erlitt durch die Tritte Serienrippenbrüche sowie Milz- und Leberrisse. Ein weiterer Kontrahent wurde ebenfalls schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.