Horn: "Impfpflicht ist die ehrlichere Variante"

Der Rechtsanwalt Florian Horn rechnet damit, dass die Unterscheidung zwischen Geimpfte und Ungeimpfte, wie sie der Stufenbau vorsieht, schwer umzusetzen ist. Statt einem Lockdown für Ungeimpfte, sei eine Impflicht die "ehrlichere Variante".

"Eine Impfpflicht ist die ehrlichere Variante", sagt der Rechtsanwalt Florian Horn zum neuen Stufenplan. Mit den aktuellen Maßnahmen - darunter auch dem Lockdown für Ungeimpfte – versuche man nur das Leben der Ungeimpften "schwer zu machen, bis diese irgendwann in Zukunft aufgeben und sich aus Resignation dann impfen lassen. Ob das tatsächlich die beste Variante ist, um Menschen zum Impfen zu motivieren, das kann tatsächlich dahingestellt lassen. Ich glaube nicht", sagt Horn im PULS 24 Interview.

Die Regierung hat angesichts der steigenden Neuinfektionszahlen einen Ausbau des "Stufenplans" präsentiert.

Auch der Lockdown für Ungeimpfte sei laut dem Juristen in der Praxis schwer umsetzbar. Es sei schwer "sachlich und sinnvoll" die Unterscheidung zu begründen. Dadurch könnte der Erlass der Regierung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, so Horn. "Es kann schwer erklärt werden: Wieso kann eine Person untertags arbeiten gehen, da gilt dann 3G, aber wenn sie dann hinausgeht, darf sie nicht mehr mit dem Bus fahren", erklärt der Rechtsanwalt im Interview. Ähnliche Unterscheidungsschwierigkeiten hätten bereits zu einer Auflösung einer Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof gesorgt.

ribbon Zusammenfassung
  • "Eine Impfpflicht ist die ehrlichere Variante", sagt der Rechtsanwalt Florian Horn zum neuen Stufenplan.
  • Mit den aktuellen Maßnahmen - darunter auch dem Lockdown für Ungeimpfte – versuche man nur das Leben der Ungeimpften "schwer zu machen, bis diese irgendwann in Zukunft aufgeben und sich aus Resignation dann impfen lassen.".
  • "Ob das tatsächlich die beste Variante ist, um Menschen zum Impfen zu motivieren, das kann tatsächlich dahingestellt lassen. Ich glaube nicht", sagt Horn im PULS 24 Interview.
  • Auch der Lockdown für Ungeimpfte sei laut dem Juristen in der Praxis schwer umsetzbar. Es sei schwer "sachlich und sinnvoll" die Unterscheidung zu begründen.
  • Dadurch könnte der Erlass der Regierung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, so Horn.
  • Ähnliche Unterscheidungsschwierigkeiten hätten bereits zu einer Auflösung einer Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof gesorgt.