Zur Impfpflicht wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Das sieht eine der APA vorliegende Verordnung des Gesundheitsministeriums vom Sonntag vor. Nicht anerkannt wird eine Immunisierung mit dem russischen Sputnik-Impfstoff. Die Ausnahmen betreffen neben Schwangeren und Genesenen etwa Transplantations- und Krebspatienten sowie Personen, deren Gesundheit durch eine Impfung gefährdet wäre.