Ab heute gilt die erweiterte Maskenpflicht

Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab heute wieder in umfassender Form. Seit Mitternacht muss der Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch wieder im Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen.