Die Totenbeschaugebühr wird in manchen Gemeinden eingehoben, da beim Tod außerhalb eines Krankenhauses ein Arzt zur Feststellung anreisen muss. In manchen Bundesländern und Städte, wie Villach und Klagenfurt wird die Gebühr auch im Krankenhaus eingehoben, obwohl es dort angestellte Pathologen gibt. Diese könnten die Totenbeschau eigentlich durchführen.