Frankreichs Notenbank-Chef plant Obergrenze für digitalen Euro im Umlauf
Die Europäische Zentralbank (EZB) muss aus Sicht von Frankreichs Notenbankchef Francois Villeroy de Galhau bei der Einführung eines digitalen Euro massive Kontoabflüsse bei den Geschäftsbanken verhindern. Die Notenbank müsse und werde sicherstellen, dass ein digitaler Euro ein Zahlungsmittel bleibe und kein Spar- oder Anlageinstrument werde. "Dies könnte erreicht werden, indem der maximale Betrag des im Umlauf befindlichen digitalen Euro begrenzt wird", sagte Villeroy.
Gefahr vor Umschichtung
Es bestehe die Gefahr, dass die Menschen in großem Stil Einlagen bei Banken abziehen und in digitale Euro umschichten, sagte das Ratsmitglied der EZB am Dienstag auf einer Finanzkonferenz in Paris. Villeroys Überlegungen zielen in eine ähnliche Richtung wie jüngste Vorschläge des Präsidenten der deutschen Bundesbank, Joachim Nagel. Auch Nagel sieht die Notwendigkeit, dass das Finanzsystem bei der Einführung eines digitalen Euro vor Verwerfungen geschützt wird. Zwei Formen von Obergrenzen kommen dafür laut Nagel infrage. So könnten für das Halten von digitalen Euro feste Bestandsobergrenzen gesetzt werden. EZB-Direktor Fabio Panetta hatte einmal ein mögliches Limit von 3.000 Euro in die Diskussion eingebracht. Nagel zufolge sind aber auch Schwellenwerte denkbar, ab denen dann eine unattraktive Verzinsung beim digitalen Euro droht.
Die EZB prüft derzeit, welche Kerneigenschaften ein digitaler Euro haben und wie dieser ausgestaltet werden soll. Oktober 2023 soll dann die Entscheidung getroffen werden, ob überhaupt ein digitaler Euro eingeführt werden soll. Sollte es grünes Licht geben, dürften nach Einschätzung der EZB noch einmal rund drei Jahre vergehen, bis ein Digital-Euro eingeführt werden kann.
Zusammenfassung
- Die Europäische Zentralbank (EZB) muss aus Sicht von Frankreichs Notenbankchef Francois Villeroy de Galhau bei der Einführung eines digitalen Euro massive Kontoabflüsse bei den Geschäftsbanken verhindern.
- Die Notenbank müsse und werde sicherstellen, dass ein digitaler Euro ein Zahlungsmittel bleibe und kein Spar- oder Anlageinstrument werde.