APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH

VfGH: Hofburg muss über Exekution bei Blümel entscheiden

Van der Bellen muss über die weiteren Schritte bzgl. Blümel und der möglicherweise fehlenden Aktenlieferung aus dem Finanzministerium an den Ibiza-U-Ausschuss entscheiden. Dieser meldet sich um 18 Uhr zu Wort - live auf PULS 24.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden. Der VfGH habe nicht die Stellung eines "betreibenden Gläubigers", Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen.

Van der Bellen äußerte sich am Mittwochabend dazu - mehr dazu hier.

Dieser hatte nach einem Schreiben der Opposition den VfGH um Mitteilung ersucht hat, ob er seinen Exekutionsantrag aufrecht erhält. SPÖ, FPÖ und NEOS haben beklagt, dass die - nach dem Exekutionsantrag - erfolgten Aktenlieferungen des Finanzministeriums unvollständig und zum Teil mangelhaft (weil nicht in elektronischer Form) seien. Blümel hat das bestritten und Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Aktenlieferung zu überzeugen.

Das Ersuchen des Bundespräsidenten wurde im Plenum des VfGH erörtert und mit Mittwoch übermittelten Schreiben beantwortet. Darin verweist der VfGH darauf, dass die Verfassung ihm keine über den Antrag hinausgehende Zuständigkeit im Exekutionsverfahren zuweise - und hebt besonders hervor, dass er nicht die Stellung eines betreibenden Gläubigers habe.

Die Exekution sei gemäß Art. 146 Abs. 2 B-VG nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch nach seinem Ermessen beauftragte Organe durchzuführen. Dabei komme ihm ein "weiter Handlungsspielraum" zu. "In diesem Zusammenhang obliegt es dem Bundespräsidenten allerdings auch zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu setzen sind, um den vom Spruch des Erkenntnisses vom 3. März 2021, UA 1/2021, verlangten Zustand herzustellen", konstatiert der Gerichtshof. In der Präsidentschaftskanzlei wollte man sich über das weitere Vorgehen auf APA-Anfrage nicht inhaltlich äußern. Man bestätigte nur den Erhalt der Mitteilung des VfGH.

Ursprüngliche Erkenntnis am 3. März 2021

Mit dem ursprünglichen Erkenntnis hatte der VfGH am 3. März dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts am 3. März stattgegeben - und Blümel aufgefordert, unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Auch dem kam der VfGH nach und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Bisher kam es dazu allerdings nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Die letzte Tranche kam am 16. Juni.

Blümel sieht alle Akten geliefert

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel, der am Donnersag zum dritten Mal im U-Ausschuss befragt wird (PULS 24 begleitet die Befragung via Live-Ticker), bekräftigte indes, alle Akten an das Parlament geliefert zu haben. Blümel hat am gestrigen Montag die Einstellung des Exekutionsverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof betreffend Aktenlieferungen beantragt und Bundespräsident Alexander Van der Bellen eingeladen, sich von der Vollständigkeit der Aktenlieferungen zu überzeugen, sagte der Minister bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Er habe zudem mehrere juristische Gutachten in Auftrag gegeben, in denen arbeitsrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an den U-Ausschuss geklärt werden sollen.

Den Vorwurf der Opposition, dass noch immer nicht alle erforderlichen Unterlagen aus dem Finanzministerium geliefert worden seien, wies er entscheiden zurück. Mit diesem Vorwurf würde die Opposition den Beamten seines Hauses indirekt Amtsmissbrauch vorwerfen. Es seien über 37.000 Emails und elektronische Dokumente an den U-Ausschuss übermittelt worden, sagte Blümel. Die Entscheidung darüber, welche Emails privat sind und welche dem U-Ausschuss geliefert werden müssen, treffen die Mitarbeiter selbst, denn er könne als Arbeitgeber nicht in deren Postfächer eindringen.

Die Führungskräfte des Ressorts haben mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sämtliche relevante Unterlagen übermittelt worden seien. "Wenn die Opposition behauptet, dass nicht vollständig geliefert wurde, wirft sie den Mitarbeitern vor, nicht die Wahrheit zu sagen." Er müsse solche Vorhalte als Politiker aushalten, nicht aber die Beamten. Er trete daher diesen Vorwürfen entscheiden entgegen. Das zeige einmal mehr, dass es "manchen nur um Skandalisierung und Vorverurteilung geht." Wenn dieses Thema einmal erledigt sein werde, erwarte er sich eine Entschuldigung den Mitarbeitern gegenüber, sagte Blümel.

Zwischen Blümel und der Opposition gibt es schon seit Wochen einen Zwist um Lieferungen von Unterlagen aus dem Finanzministerium. Der Minister hatte anfangs viele Akten zurückgehalten. Das endete damit, dass der VfGH einen Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten stellte, der den Finanzminister letztlich zum Einlenken bewegte. Blümel betonte heute neuerlich, Fehler gemacht zu haben und sich für diese zu entschuldigen. Mittlerweile sei alles geliefert, betonte der Minister. Die Opposition glaubt das aber noch immer nicht.

Krainer: Nicht alles geliefert

Der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-U-Ausschuss, Jan Krainer, zeigte sich indes weiter davon überzeugt, dass Blümel seiner verfassungsmäßigen Pflicht, dem Untersuchungsausschuss alle abstrakt relevanten Akten und Unterlagen zu liefern, nicht nachgekommen sei. "Blümel will sich mit seinen Manövern über die Zeit retten", sagt Krainer. Die Beweisaufnahme für den U-Ausschuss, damit auch die Aktenlieferungen, endet am 15. Juli.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Zuständigkeit für die - von der Opposition gewünschte - Exekution der Aktenlieferungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den Ibiza-U-Ausschuss nicht bei sich, sondern bei Bundespräsident.
  • Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden.
  • Der VfGH habe nicht die Stellung eines "betreibenden Gläubigers", Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen.
  • Van der Bellen selbst will sich um 18 Uhr dazu äußern - PULS 24 überträgt live.