ÖVP-Wahlkampfkosten: Parteiensenat sieht keine Übertretung
Laut dem der APA vorliegenden Bescheid wird das Verfahren eingestellt. Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt, der nach einer von ihm in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer von einer Überschreitung von zumindest 525.000 Euro ausging.
Nach Ansicht des Rechnungshofes (RH) betrugen die Wahlwerbungsausgaben der ÖVP für die Nationalratswahl 2019 zumindest 7,5 Millionen Euro und lagen somit um rund 525.000 Euro über der erlaubten Grenze von sieben Millionen.
Falsch gerechnet
Der RH ging davon aus, dass auch die Ausgaben für Veranstaltungen der sogenannten "Bergauf"-Tour mit Ex-VP-Kanzler Sebastian Kurz sowie Wahlprämien der Bundespartei, Leistungszulagen der Niederösterreichischen Volkspartei und aliquote Kosten der vorübergehend bei der Bundespartei angestellten ehemaligen Kabinettsmitarbeiter einzurechnen seien.
6,6 Millionen statt 5,6
Zwar teilte der UPTS die Argumentation des RH im Zusammenhang mit der "Bergauf"-Tour. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter damit nicht mehr ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden.
Die ÖVP hatte zunächst die Wahlkampfkosten mit 5,6 Millionen Euro angegeben, aber letztlich einen Betrag von 6,6 Millionen anerkannt. Selbst mit den Ausgaben der "Bergauf"-Tour und jenen für die Kabinettsmitarbeiter bleibt die Partei aber innerhalb der erlaubten sieben Millionen.
ÖVP will genaue Prüfungen
Der ÖVP-Bundesfinanzreferent, Andreas Ottenschläger, verlangte bei einer Pressekonferenz Entschuldigungen seitens der Kritiker der ÖVP. Er sah "böswillige Unterstellungen".
Die Diskrepanz von 1,2 Millionen Euro erklärt der ÖVP-Referent damit, dass die Abgrenzung von laufenden Partei-Kosten zu Wahlkampfkosten schwierig sei. Kritisieren will die ÖVP den Rechnungshof nicht, Ottenschläger betont, dass aber alle Parteien genauso hart geprüft werden sollten wie die ÖVP.
Nehammer und Kurz begrüßen Entscheidung
Der Bescheid sei nun eine "Bestätigung von dem, was wir gesagt haben", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). "Es freut mich, dass der UPTS das tatsächlich festgestellt hat", bekräftigte er und kritisierte, dass in diesem Fall "mit sehr vielen Unterstellungen und Verdächtigungen gearbeitet" worden wäre.
Kurz sprach in einem Statement von einem "Mechanismus": "Es werden falsche Vorwürfe erhoben, diese werden hunderte Male in den Medien breitgetreten und die Wahrheit kommt oftmals leider erst Jahre später ans Licht." Das sei "Rufmord" und eine "permanente Manipulation der öffentlichen Meinung." Am Ende setze sich immer die Wahrheit durch, ist er überzeugt.
https://twitter.com/sebastiankurz/status/1653776442348433408
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker erinnerte an die "Vorverurteilung" durch andere Parteien, Kommentatoren und Medien. Auch Parteichef und Kanzler Karl Nehammer sei Fehlverhalten unterstellt worden, so Stocker: "Sie sollten nun Anstand und Rückgrat beweisen und sich in aller Form bei Karl Nehammer und der Volkspartei für ihre nun als falsch erwiesenen Vorhalte entschuldigen." Vom Rechnungshof erwartet sich Stocker, dass er nun "dieselben Maßstäbe" bei den anderen Parteien anwende und ebenfalls weitere Prüfungen vornehme.
Rechnungshof nimmt Entscheidung "zur Kenntnis"
Der RH wiederum nimmt die Entscheidung "zur Kenntnis", wie Sprecher Christian Neuwirth via Twitter wissen ließ: "Unsere Vorgangsweise ist stets sachlich begründet und wohl überlegt. Sie war es auch in diesem Fall. Dass unsere Ansicht nicht geteilt wurde, müssen wir akzeptieren, zumal für uns auch keine Berufungsmöglichkeit dagegen vorgesehen ist." Lediglich die Volkspartei hätte die Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Zusammenfassung
- Laut dem unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) soll die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2019 nicht überschritten haben.
- Trotzdem wurden 1,2 Millionen mehr ausgegeben, als zunächst von der ÖVP angegeben.