ÖGB und AK: Steuerreform Nullsummenspiel für Arbeitnehmer
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Kalte Progression zurück, Unternehmen erhalten Steuergeschenke", urteilte ÖGB-Volkswirtin Miriam Baghdady am Donnerstag in der ÖGB-Zentrale in Wien. "Die Körperschaftssteuersenkung steht notwendigen Zukunftsinvestitionen im Weg", kritisierte AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer. "Der Standort braucht die Milliarde für Kinderbetreuung statt Konzerne." Viele Unternehmen hätten schon von den Coronahilfen profitiert, während Mitarbeiter wegen Kurzarbeit und Co Einkommenseinbußen hätten hinnehmen müssen.
Den Arbeitnehmern fehlt aus Sicht von AK und ÖGB bei der geplanten Steuerreform der volle Ausgleich der Kalten Progression, in dem steuerfreie Taggelder, Zulagen, das Werbungskostenpauschale und der Veranlagungsfreibetrag an die Inflation angepasst werden. Auch brauche es eine Millionärsabgabe, eine Ausweitung des Kindermehrbetrags auf alle Menschen mit Kindern und Nachbesserungen beim Ökobonus, mit einer Kostenbeteiligung von Vermietern am CO2-Preis. Das Pendlerpauschale müsse in Richtung Absetzbetrag reformiert werden, um es sozialer zu gestalten.
Die Arbeitnehmer profitierten von der Steuerreform nach Abzug der Kalten Progression mit rund 380 Mio. Euro, so Baghdady und Bernhofer. Auf diese Summe für die Arbeitnehmer kommen ÖGB und AK mit folgender Rechnung: Tarifsenkungen, Familienbonus und Ähnliches bringen 3,39 Mrd. Euro, doch die offene Kalte Progression betrage kommendes Jahr gut 3 Mrd. Euro - netto blieben 380 Mio. Euro. Die 3,02 Mrd. Euro offene Kalter Progression beziehen sich auf den Zeitraum seit der letzten Steuerreform 2016. Unternehmen bekämen hingegen 1,55 Mrd. Euro. Die 3.000 größten Kapitalgesellschaften - es gibt rund 80.000 in Österreich - profitieren laut Bernhofer zu drei Vierteln von der geplanten KöSt-Senkung. Anfangs rechnet er mit einer Ersparnis für die Unternehmen von 800 Mio. Euro im Jahr, Tendenz steigend.
Dieses Geld fehlt aus Sicht der Arbeitnehmervertreter für "wichtige Investitionen". Damit gemeint sind Kinderbetreuung, Schule oder Pflege, wofür mehr als 1,5 Mrd. Euro nötig seien. "Diese Investitionen wären wichtiger für den Standort als eine KöSt-Senkung", sagte Bernhofer. Vor allem wenn das Wirtschaftswachstum nicht wie prognostiziert eintrete, seien öffentliche Zukunftsinvestitionen wegen der Unternehmenssteuersenkung gefährdet. Die Unternehmenssteuersenkungen seien "ungerecht". Viel mehr brauche es beispielsweise eine Millionärsabgabe.
Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sei zwar gut, aber das gewählte Werkzeug wird als ungeschickt beurteilt, weil es zu mehr Bürokratie komme. Bei angekündigten Maßnahmen wie dem Investitionsfreibetrag und der Mitarbeitergewinnbeteiligung seien zudem "nur Überschriften bekannt". Diese würde die Lohnverrechnung massiv verkomplizieren. Dass der Ökobonus übers Umweltministerium von Leonore Gewessler (Grüne) anstatt über die Finanzverwaltung abgewickelt werden soll, stößt ebenso auf Kopfschütteln. Hier werde ein neues Verwaltungssystem etabliert anstatt ein bestehendes zu nutzen, kritisierte Bernhofer. "Wäre der Ökobonus als negativsteuerfähiger Absetzbetrag in der Steuer konstruiert worden, könnte die Abwicklung über die bestehenden Verfahren quasi automatisch erfolgen", gibt er zu bedenken.
Baghdady bekräftigte die Kritik der Arbeitnehmerseite auch an "Unschärfen" beim Ökobonus wegen dessen Regionalisierung. Dass ein Arbeitnehmer der von Wien nach Parndorf pendelt weniger bekommen soll als im umgekehrten Fall sei "sachlich nicht begründbar". "Für Pendlerinnen braucht es eine Reform des Pendlerpauschales in Richtung Absetzbetrag sowie einen Ausbau der Öffentlichen Verkehrsmittel." Zudem sei beim CO2-Preis eine Kostenaufteilung zwischen Vermieterinnen und Mietern notwendig.
Zusammenfassung
- "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die Kalte Progression zurück, Unternehmen erhalten Steuergeschenke", urteilte ÖGB-Volkswirtin Miriam Baghdady am Donnerstag in der ÖGB-Zentrale in Wien.
- Die Arbeitnehmer profitierten von der Steuerreform nach Abzug der Kalten Progression mit rund 380 Mio. Euro, so Baghdady und Bernhofer.
- Die 3,02 Mrd. Euro offene Kalter Progression beziehen sich auf den Zeitraum seit der letzten Steuerreform 2016.