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Neue Abschlussarbeit an den Schulen

Als letzten Beschluss von Tag eins des Parlamentskehraus hat der Nationalrat ein Bildungspaket vereinbart. Es bringt neben einer Digital-Offensive auch eine Reform der "vorwissenschaftlichen Arbeit". Statt dieser soll es eine abschließende Arbeit forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Inhalts geben. An den AHS kann alternativ bis zum Schuljahr 2028/29 eine weitere schriftliche oder mündliche Klausur absolviert werden.

Beim Digitalisierungspaket ist etwa ein digitaler Schülerausweis (edu.digicard) vorgesehen. Dazu soll es digitale Jahres- und Abschluss-Zeugnisse und Vereinfachungen bei der Datenerfassung geben.

Die (40.000 bis 60.000 Zeichen lange) "vorwissenschaftliche Arbeit" war zuletzt mit der Befürchtung in Verruf geraten, dass KI-Hilfen wie ChatGPT den Job der Schüler übernehmen könnten. Darauf reagiert man nun legistisch. So kann die entsprechende Teilleistung der Matura künftig etwa auch in Form eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage oder eines Podcasts erfolgen.

Die FPÖ zeigte sich von der Novelle mäßig begeistert. Bildungssprecher Hermann Brückl hätte eine ersatzlose Streichung der "vorwissenschaftlichen Arbeit" bevorzugt. SP-Bildungssprecher Petra Tanzler wiederum kritisierte, dass die vorgelegten Änderungen "überstürzt" seien. Einem schnellen Durchwinken stimme man sicher nicht zu. Auch NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre sprach von einer "Hudelei" und einem Einknicken vor der AHS-Lehrergewerkschaft, die eine Abschaffung der VWA gewollt habe.

Anders sah das naturgemäß Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP), der von einer konsequenten Weiterentwicklung des Bildungssystems sprach. So werde etwa die Grundlage für ein Finanz Online in der Schul-Verwaltung geschaffen. Über die neue abschließende Arbeit sieht er "große Freude" an den Schulen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Nationalrat hat ein Bildungspaket beschlossen, das eine Digital-Offensive und eine Reform der vorwissenschaftlichen Arbeit umfasst.
  • Die vorwissenschaftliche Arbeit (40.000 bis 60.000 Zeichen) kann künftig auch in Form eines Multimediaprodukts, einer Videoreportage oder eines Podcasts erfolgen.
  • Alternativ kann an den AHS bis zum Schuljahr 2028/29 eine weitere schriftliche oder mündliche Klausur absolviert werden.