Mikroplastik bewusst zugesetzt - jetzt kommt EU-Verbot
Das Verbot soll für alle Produkte gelten, die das Mikroplastik bei Gebrauch freisetzen, wie die Kommission am Montag mitteilte. Die neuen Vorschriften sollen demnach verhindern, dass bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt landet.
Gesetz ab 15. Oktober in Kraft
Das Verbot betrifft Plastikpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich und schwer abbaubar sind. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Ausgenommen sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden.
Mit den neuen Regeln werde ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hatte ein solches Verbot empfohlen, weil Mikroplastik aus bestimmten Produkten unkontrolliert in die Umwelt gelange. EU-Staaten und Parlament haben bereits zugestimmt.
Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft. Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen dann mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission hat ein Verbot für bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa das Granulat auf Kunstrasen und losen Glitter in Kosmetikprodukten erlassen.
- Das Verbot soll für alle Produkte gelten, die das Mikroplastik bei Gebrauch freisetzen, wie die Kommission am Montag mitteilte.
- Die neuen Vorschriften sollen demnach verhindern, dass bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt landet.
- Die Vorschriften treten am 15. Oktober in Kraft. Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen dann mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden.
- Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.