APA/BKA/ANDY WENZEL

Gesetz gegen Hass im Netz ist offenbar EU-rechtswidrig

Das erst vor kurzem verabschiedete Gesetz gegen Hass im Netz verstößt in Teilen gegen EU-Recht.

Die Reihe von juristischen Gesetzespannen der Regierung reißt nicht ab. Teile des erst kürzlich verabschiedeten Gesetzespakets gegen Hass im Netz sind nicht EU-rechtskonform, berichtet der "Standard" am Donnerstag.

Eigentlich will man durch das Gesetzespaket internationale Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu verpflichten, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. In der Realität dürfte ein großer Teil des Gesetzes, das erst am Donnerstag im Bundesrat verabschiedet wurde, aber überhaupt keine Wirkung haben. Es wird außerhalb Österreichs nämlich keine Anwendung finden, weil es gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU verstößt.

OnlineDienste unterliegen Recht des Herkunftslandes

Die Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs sieht nämlich vor, dass Diensteanbieter im Netz lediglich dem Recht jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben, unterliegen. Demnach dürfte Österreich keine strengeren Vorgaben vorsehen als das Herkunftsland des jeweiligen Betreibers. Da die großen Digitalunternehmen wie Facebook oder Twitter ihren Hauptsitz nicht in Österreich haben, fallen sie gar nicht unter das Gesetz.

Diese Bedenken teilte die EU-Kommission in einer Bemerkung, die dem "Standard" und dem ORF vorliegt, im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Bundesregierung mit. Die Kommission schreibt darin: "Die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung gegenüber dem verfolgten Ziel und insbesondere die Frage, ob weniger restriktive Maßnahmen zum gleichen politischen Ergebnis führen könnten, wurden jedoch nicht gerechtfertigt."

Prestigeprojekt von Türkis-Grün

Das Gesetz gegen Hass im Netz ist ein Prestigeprojekt der türkis-grünen Koalition. Federführend waren die grüne Justizministerin Alma Zadic sowie die türkise Ministerin für Verfassung und Europa, Karoline Edtstadler.

Ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU einleiten könnte, wenn sich ein Mitgliedsstaat nicht an Unionsrecht hält, wird es aber trotzdem "mit Sicherheit" nicht geben, wie es aus Kommissionskreisen gegenüber dem "Standard" heißt. Grundsätzlich unterstütze die Kommission das Vorhaben, rechtswidrige Inhalte im Netz stärker zu kontrollieren bzw. einzudämmen.

ribbon Zusammenfassung
  • Das erst vor kurzem verabschiedete Gesetz gegen Hass im Netz verstößt in Teilen gegen EU-Recht, berichtet der "Standard".
  • Eigentlich will man durch das Gesetzespaket internationale Unternehmen wie Facebook oder Twitter dazu verpflichten, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
  • Es wird außerhalb Österreichs allerdings keine Anwendung finden, weil es gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU verstößt.
  • Die Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs sieht nämlich vor, dass Diensteanbieter im Netz lediglich dem Recht jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben, unterliegen.
  • Demnach dürfte Österreich keine strengeren Vorgaben vorsehen als das Herkunftsland des jeweiligen Betreibers.
  • Die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung gegenüber dem verfolgten Ziel sei zudem nicht begründet worden, teilte die EU-Kommission in einer Bemerkung, die dem "Standard" und dem ORF vorliegt, mit.