Drei Fragen und Antworten zur EU-Wahl 2024
Es ist eine der größten demokratischen Wahlen der Welt. Millionen EU-Bürger:innen stimmen über die Zukunft der Union ab und wählen ihre Vertreter:innen für das Europäische Parlament. Doch wer ist eigentlich wahlberechtigt und was wird gewählt? PULS 24 liefert eine Übersicht.
Wann und wie wird gewählt?
Insgesamt findet die EU-Wahl zwischen 6. und 9. Juni 2024 statt. In Österreich wird am Sonntag, den 9. Juni 2024, gewählt.
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Wer am Sonntag nicht selbst ins Wahllokal kommen kann, der kann bis 5. Juni noch per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte kann man in der Gemeinde oder per ID Austria beantragen.
Was wird gewählt?
Gewählt werden 20 Mitglieder, die Österreich im Europäischen Parlament vertreten. Wie viele Abgeordnete jedes Land entsenden darf, hängt von der Größe der Bevölkerung bzw. dem Umrechnungsschlüssel ab, der kleinere Staaten stärker gewichtet. Ein Land darf maximal 96 Abgeordnete haben.
Die Abgeordneten im EU-Parlament gestalten und beschließen neue Gesetze. Sie dürfen über die Zukunft Europas mitentscheiden und verleihen dem Parlament auch die Legitimität, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Insgesamt werden 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der vergangenen Wahl.
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In Österreich wird die Wahl von nationalen Parteien bestritten. Sie sind allerdings einer europaweiten politischen Partei angegliedert. Das bedeutet, dass in Österreich eine hiesige Partei mit einem Kreuz gewählt wird.
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Es wird nicht über konkrete Kandidat:innen abgestimmt, sondern über eine Liste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins EU-Parlament nach Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Personen dürfen in das Parlament einziehen.
Im EU-Parlament werden sie Teil eines EU-weiten Parteibündnisses.
Wer darf wählen?
Wählen darf jeder bzw. jede EU-Bürger:in, der oder die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer quasi am 9. Juni bereits seinen 16. Geburtstag gefeiert hat, darf eine Stimme abgeben. Um für die EU-Wahl hierzulande wählen zu dürfen, braucht es auch eine österreichische Staatsbürgerschaft.
Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher:innen dürfen hierzulande ebenso wählen. Außerdem darf man nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
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Zusammenfassung
- Am kommenden Sonntag wählt Österreich die Vertreter:innen für das Europäische Parlament und entscheidet damit auch über die Zukunft der Union.
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EU-Wahl.