Die Maskenpflicht fällt fast überall
Mit Mittwoch ist beispielsweise im gesamten Handel kein Mund-Nasen-Schutz mehr anzulegen. Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss mit Ausnahme Wiens keine FFP2-Maske getragen werden. Verpflichtend ist sie nur noch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, also beispielsweise in Spitälern, Arztpraxen und Seniorenheimen.
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Wien bleibt vorsichtiger
Wien geht es wie schon üblich vorsichtiger an. In der Bundeshauptstadt gilt die FFP2-Pflicht darüber hinaus weiter in Apotheken und auch im öffentlichen Verkehr sowie in dazu gehörigen überdachten Haltestellen. Dies wird teils zu eher kuriosen Situationen führen. Denn auch in Fernzügen ist die Maske anzulegen. Das heißt, die wenigen Minuten in Wien muss der Schutz getragen werden, sobald aber die Stadtgrenze erreicht ist, kann man mit den selben Passagieren im selben Waggon ohne weiterfahren. Auch in Wien fällt dagegen die Maskenpflicht in Taxis sowie beispielsweise in Ämtern, Lebensmittel-Geschäften und Drogerien.
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Mit den öffentlichen Stellen zieht auch die katholische Kirche mit. Sie setzt ebenfalls mit Mittwoch de facto alle Corona-Regeln aus. Der Bund hat seine Lockerungen mit Ende August befristet.
Zusammenfassung
- Mit Mittwoch ist beispielsweise im gesamten Handel kein Mund-Nasen-Schutz mehr anzulegen.
- Auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss mit Ausnahme Wiens keine FFP2-Maske getragen werden.
- Das heißt, die wenigen Minuten in Wien muss der Schutz getragen werden, sobald aber die Stadtgrenze erreicht ist, kann man mit den selben Passagieren im selben Waggon ohne weiterfahren.
- Mit den öffentlichen Stellen zieht auch die katholische Kirche mit.