Angriffstrainings: Bald gelten strengere Regeln
Seit vergangenen Herbst sorgt in Österreich die umstrittene Schutzhunde-Ausbildung für Aufregung. Nach einer tödlichen Hunde-Attacke auf eine Joggerin in Oberösterreich tauchten Bilder von mutmaßlichen Beiß- und Angriffstrainings auf. Es entbrannte eine heftige Debatte.
Tierschutzorganisationen verorten aggressive Trainingsmethoden, bei denen Hunde scharf gemacht würden. Vertreter:innen der Gebrauchshunde-Ausbildung wehren sich gegen die Zuschreibung, es handle sich weder um ein "Angriffs- noch ein Beißtraining".
Strengere Regeln für Ausbildung
Nach den vermehrten Hunde-Angriffen soll es für die Schutzhunde-Ausbildung künftig strengere Regeln geben, verkündete Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag in einer Pressekonferenz.
Im Rahmen eines neuen Tierschutzpaketes sollen österreichweite Regeln für die Schutzhunde-Ausbildung fixiert werden: Tiere, Halter:innen und Ausbildner:innen müssen künftig Prüfungen absolvieren, ansonsten sei jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Ausgenommen davon seien weiterhin nur Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.
Für angehende Schutzhunde sei ein Wesenstest erforderlich und ein veterinärmedizinisches Attest. Die Wesensprüfung finde vor Ort bei den Vereinen statt und müsse durch zertifizierte Prüfer:innen durchgeführt werden.
Die Hunde müssten zudem mindestens zwölf Monate alt sein.
Strafregisterauszug von Halter:innen
Auch die Hundehalter:innen werden künftig in die Pflicht genommen: Sie müssen ebenfalls eine Prüfung absolvieren, sowie einen Strafregisterauszug vorlegen. Die Prüfungen sollen österreichweit leicht zugänglich sein, die Prüfer:innen selbst würden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.
Rauch betonte: "Es war mir wichtig, dass wir dabei die Diensthunde von Bundesheer und Polizei berücksichtigen und zugleich strenge, aber nachvollziehbare Regeln für jene schaffen, die mit ihrem Hund eine Schutzhunde-Ausbildung machen wollen. Niemand will, dass ausgebildete Hunde in die falschen Hände geraten."
Regeln gegen Qualzucht
Die Novelle zum Tierschutzgesetz soll in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, im April soll sie im Nationalrat behandelt werden. Auch darin enthalten sind Regeln gegen Qualzucht, d.h. Hunde, die etwa eine zu kurze Schnauze haben oder unter Atemnot und kaputten Gelenken leiden.
Künftig sollen die Merkmale einer Qualzucht von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle, die auch Zuchtprogramme von Verbänden prüft, definiert werden. Damit können die Behörden gegen Züchter:innen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen.
Sachkundenachweis für Hunde und Exoten
Die Haltung von "exotischen Wildtieren" wird ebenfalls geregelt: Ein eigener Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien von vier Stunden wird eingeführt.
Für den Besitz von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. Um den besonderen Haltungsanforderungen von Kamelen und Büffeln gerecht zu werden, enthält das Tierschutzpaket auch ein Verbot des Einsatzes im Zirkus.
Pfotenhilfe vorsichtig optimistisch
Die Pfotenhilfe begrüßte die Neuerungen, wolle aber beim Thema Qualzucht noch den Gesetzesentwurf abwarten. "Hier ist jede Verschärfung wichtig, aber es muss der konkrete Gesetzesentwurf abgewartet und genau geprüft werden, der nächste Woche in Begutachtung gehen soll, denn bisher hat der ÖKV (österreichische Kynologenverband, Anm.) noch bei jeder Novelle erfolgreich für eine Verlängerung der Ausnahmen für Qualzüchter lobbyiert."
Auch der ÖKV sieht die Novelle als ersten Schritt "in die richtige Richtung" und zeigte sich auch über die Schaffung einer "Qualzucht-Kommission" erfreut. Dass die Gebrauchshunde-Ausbildung nicht verboten werde, sondern stattdessen gewisse Voraussetzung erfüllen müsse, würde die Qualität der Ausbildung weiter erhöhen, so der ÖKV in einer Aussendung.
Zusammenfassung
- Nach den vermehrten Angriffen durch Hunde soll es nun strengere Regeln für das Beiß- und Angriffstraining geben.
- Tiere, Halter:innen und Ausbildner:innen müssen künftig Prüfungen absolvieren, ansonsten sei jedes Beiß- und Angriffstraining verboten.
- Halter:innen müssen auch einen Strafregisterauszug vorlegen.
- Die Novelle zum Tierschutzgesetz wird im April im Nationalrat behandelt.
- Auch darin enthalten sind Regeln gegen Qualzucht.