AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft
In Deutschland soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD wegen Rechtsextremismus als Verdachtsfall eingestuft haben, das berichtet unter anderem "Der Spiegel". Die Partei kann daher von der Behörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
Kein öffentliches Statement des BfV
Öffentlich bekannt geben darf das BfV die Einstufung aktuell nicht. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", zitiert "Der Spiegel" eine Sprecherin des BfV. Zudem soll sich der Verfassungsschutz im Zuge eines Rechtsstreits mit der AfD vor dem Kölner Verwaltungsgericht verpflichtet haben, auf eine Überwachung durch den Geheimdienst zunächst zu verzichten. Dies soll sowohl für Abgeordnete des Bundes, der Länder und des Europaparlaments gelten, wie auch für die Kandidaten der kommenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte vor dem Verwaltungsgericht versucht, eine bundesweite Verdachtsfall-Einstufung zu verhindern.
Gutenachten mit Beweisen
Als Grundlage soll ein Gutachten des BfV dienen. In dem rund 1000 Seiten langen Gutachten sollen Juristen und Experten im Bereich Rechtsextremismus Belege für etwaige Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesammelt haben, heißt es im Artikel. Diese Belege sollen bis zum Jahr 2019 zurückreichen. Inhalt sollen Reden und Äußerungen von AfD-Funktionären auf allen parteiebenen sein.
Einstufung muss "absolut rechtssicher" sein
Zuletzt wurde das Gutachten vom Bundesinnenministerium kontrolliert. Die Einstufung müsse, laut Innenminister Horst Seehofer (CSU) absolut rechtssicher sein. Ende vergangener Woche soll die Einstufung der AfD bereits erfolgt sein.
Zusammenfassung
- In Deutschland soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD wegen Rechtsextremismus als Verdachtsfall eingestuft haben, das berichtet unter anderem "Der Spiegel".
- Die Partei kann daher von der Behörde mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
- Als Grundlage soll ein Gutachten des BfV dienen. In dem rund 1000 Seiten langen Gutachten sollen Juristen und Experten im Bereich Rechtsextremismus Belege für etwaige Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesammelt haben, heißt es im
- Öffentlich bekannt geben darf das BfV die Einstufung aktuell nicht.