Waldbrände in Griechenland: Kann ich meinen Urlaub stornieren?

Zehntausende Menschen wurden in griechischen Urlaubsorten evakuiert. Was tun, wenn man selbst noch eine Reise dorthin geplant hat und nun stornieren will?

In Griechenland toben Großbrände auf den Inseln Rhodos und Korfu - mehr als 20.000 Menschen wurden in Sicherheit gebracht. Hat man selbst eine Reise in von Waldbränden betroffenen Gebiete gebucht, dann kann eine Stornierung unter Umständen möglich sein. 

Prinzipiell wird unterschieden zwischen Individualreisen und Pauschalreisen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mehr als zwei Leistungen über einen Anbieter gebucht wurden. Also zum Beispiel Flug und Hotel über ein Reisebüro. 

Individualreise 

Flüge können nur storniert werden, wenn Landungen am Flughafengelände nicht möglich sind, also wenn der Flughafen selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist. Aktuell sind in auf den Flughäfen in Rhodos sowie in Korfu Landungen und Abflüge noch möglich.

Bei selbst gebuchten Hotels hängt die Stornierbarkeit vom Landesrecht ab, in der Regel fallen Stornogebühren an. Auf Plattformen wie "AirBnB" oder "Booking.com" werden bei Buchungen individuelle Bedingungen zur Stornierung angegeben. 

Expert:innen raten bei Stornobedarf zu prüfen, ob eine Reisestorno- oder Reiseabbruchversicherung im gegebenen Fall greift – falls eine abgeschlossen wurde. 

Kostenloser Rücktritt möglich

Aber: Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) besteht das Recht auf einen kostenlosen Rücktritt, wenn das Risiko so hoch erscheint, dass ein durchschnittlicher Reisender die Reise nicht antreten würde. Das könne auch durch seriöse Medienberichte belegt werden. Allerdings ist dieser Rechtsspruch nur geltend, wenn österreichisches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Wurde ein griechisches Hotel auf einer griechischen Website gebucht, dann gilt griechisches Recht. 

Man sollte auf jeden Fall die Unternehmen kontaktieren und um Kulanzlösungen bitten, rät das Europäische Verbraucherzentrum.

AFP

Pauschalreise

Anders ist die Situation bei Pauschalreisen. Hier hat der Reiseveranstalter die Pflicht, die Kunden in Sicherheit zu bringen, wenn Gefahr vorliegt. Die Beweislast, dass am Urlaubsort Gefahr oder eine Beeinträchtigung der Reise vorherrscht, die liegt beim Konsumenten, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf seiner Website.

Abseits davon kann gegen eine Stornogebühr immer von diesen Reisen zurückgetreten werden, wie hoch die Zahlung ist, das ist in der Regel in den AGBs des Kaufvertrags geregelt. 

Möglich sein sollte eine kostenloser Urlaubsstornierung aufgrund von "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich" macht, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebener gegenüber dem ORF. Auch das "überraschende oder unvermeidbare" Auftreten der Umstände ist ein Kriterium dafür, so das Europäische Verbraucherzentrum. 

Reise-Antritt und Gefahrensituation müssen zeitlich nah beieinander liegen, Konsument:innen sollten mit dem Reiseunternehmen zeitnah in Kontakt treten. Auch örtlich muss die Katastrophe mit dem eigentlichen Urlaubsort zusammenfallen: So kann eine Reise im Fall von Griechenland storniert werden, wenn eine der von den Feuern betroffenen Inseln das Urlaubsziel ist.

Zu Waldbränden gibt es auch ein Urteil des Handelsgerichts: Dabei wurde befunden, dass eine Entfernung vom Waldbrand von 60 Kilometern nicht gefährlich genug sei - je näher der Brand ist, desto höher sind die Chancen auf eine kostenlose Stornierung. 

Hitze kein Stornogrund

Hohe Temperaturen allein ist kein Stornogrund, so das Europäische Verbraucherzentrum. Jedoch können die Auswirkungen der Hitze ein Grund sein. Denn, wenn es zum Beispiel zu langen Stromausfällen oder Infrastrukturproblemen kommt, dann würden eine Gefahr am Urlaubsort darstellen. 

Individuell könne man sich ein ärztliches Attest für Hitze als Gesundheitsrisiko ausstellen lassen und so versuchen, die Reise zu stornieren.

Was tun, wenn man festsitzt?

Ereignet sich eine Naturkatastrophe am Urlaubsort, wenn man bereits dort ist, dann ist der Reiseveranstalter zuständig für den Rücktransport. Pauschalreisen-Veranstalter übernehmen maximal drei Nächte für die Unterbringung. Airlines und Reiseunternehmen müssen hier die Kosten für die Betreuungsleistungen übernehmen. 

Bei Individualreisen sollten die Gründe für eine vorzeitige Abreise dokumentiert werden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät zu Fotos, Videos und dem Sammeln von Medienberichten. Gute Nachweise seien zum Beispiel Belege über einen lokal ausgerufenen Notstand. 

Der Österreichische Gewerkschaftsbund rät dazu, den eigenen Arbeitgeber so schnell wie möglich zu kontaktieren, wenn man es nicht pünktlich zur Arbeit schafft. Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Entlassung. Ist der Grund ein stornierter Flug, dann ist der Arbeitnehmer unverschuldet – hier liegt Dienstverhinderung vor, so Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Kein Schadenersatz bei verlorenem Gepäck

Weil die Reiseanbieter an den Waldbränden keine Schuld trifft, haben Konsument:innen keinen Anspruch auf Schadensersatz bei zum Beispiel verlorenen Koffern. Allerdings könne sehr wohl einen Anspruch auf Preisminderung geltend gemacht werden, so der Verbraucherschutzverein (VSV). 

ribbon Zusammenfassung
  • Zehntausende Menschen wurden in griechischen Urlaubsorten evakuiert - Was tun, wenn man selbst noch eine Reise dorthin geplant hat und nun stornieren will?
  • Bei Pauschalreisen können Konsument:innen immer zurücktreten - ob das kostenlos möglich ist, entscheidet die Beeinträchtigung durch die Naturkatastrophe.
  • Bei Individualreisen gilt Landesrecht bzw. ob der Flughafen ansteuerbar ist.
  • Expert:innen raten dazu, Belege für die Beeinträchtigung zu sammeln, die Reiseanbieter zu kontaktieren und wenn möglich Kulanzlösungen zu vereinbaren.