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Studienbeihilfe beantragen? So funktioniert es

Bachelor-, Master- und auch Diplomstudierende können in Österreich eine Studienbeihilfe beantragen. Wie hoch und ob Sie diese dann tatsächlich erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. PULS 24 hat die Voraussetzungen, die es braucht, um eine Studienbeihilfe beziehen zu können, zusammengefasst.

Wer kurz vor dem Studienantritt steht, vielleicht dafür in eine andere Stadt gezogen ist und nun plötzlich mit dementsprechenden Fixkosten konfrontiert ist, wird das Internet zumeist schon nach Studienbeihilfen durchforstet haben. 

Um den Anspruch auf Studienbeihilfe geltend zu machen, muss man aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. PULS 24 hat diese zusammengetragen. 

Kurz vorweg: Grundsätzlich sind die Eltern der Studierenden verpflichtet, für den finanziellen Bedarf des Kindes bis zum Selbsterhalt aufzukommen. Sollten Eltern also nicht in der Lage sein, das Studium des Kindes aus eigener Kraft zu finanzieren, kann man auf eine Förderung zurückgreifen. 

Welche Voraussetzungen braucht es? 

Anspruch auf Studienbeihilfe haben im Allgemeinen österreichische Staatsbürger:innen sowie gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose. Auch Studierenden aus EWR-Ländern haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Studienförderungen zu beziehen (die Voraussetzungen finden Sie hier). 

Für den Bezug von Studienbeihilfe muss man aber auch sozial förderungswürdig sein. Die Bestimmungsfaktoren, um soziale Förderwürdigkeit feststellen zu können, sind: 

  • Einkommen
  • Familienstand
  • Familiengröße

Mit diesen Faktoren wird auch die Höhe der Beihilfe berechnet. Die maximale Höchstbeihilfe beträgt 923 Euro im Monat. Mit dem Stipendien-Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich kann die potenzielle Höhe der Beihilfe berechnet werden. 

Es muss auch ein "günstiger Studienerfolg" nachgewiesen werden. Für das erste oder die ersten beiden Semester ist die Aufnahme als ordentliche/r Studierende/r vorzuweisen. Bis zum Ende der Antragsfrist für das dritte Semester müssen Studienerfolgsnachweise vorgelegt werden. Ansonsten kann es sein, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. 

Der Antragsstellende muss das jeweilige Studium außerdem vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen haben. Ausnahmen sind: Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung sowie die Aufnahme eines Masterstudiums. Zudem darf das Studium nicht mehr als zweimal gewechselt werden (mehr Informationen zum Studienwechsel finden Sie hier).

Wie lange kann ich Studienbeihilfe beziehen? 

Die Anspruchsdauer beläuft sich bei einem Bachelorstudium auf sieben Semester, sprich sechs Semester Mindeststudienzeit und ein Toleranzsemester. Beim Masterstudium kann man die Förderung fünf Semester, also vier Semester Mindeststudienzeit und ein Toleranzsemester, in Anspruch nehmen. 

Fristen: Ab wann kann ich den Antrag stellen? 

Die Antragsfristen für Studienbeihilfen laufen im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember und im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai

Wo kann ich einen Antrag stellen? 

Der einfachste Weg, um einen Antrag für Studienbeihilfe zu stellen, ist über die ID Austria. Die zuständige Stelle für Studierenden ist die Studienbeihilfebehörde.

Studiendienststellen gibt es in Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt. Details zum Kontakt und zu den Öffnungszeiten finden Sie hier

ribbon Zusammenfassung
  • Bachelor-, Master- und auch Diplomstudierende können in Österreich eine Studienbeihilfe beantragen.
  • Wie hoch und ob Sie diese dann tatsächlich erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • PULS 24 hat die Voraussetzungen, die es braucht, um eine Studienbeihilfe beziehen zu können, zusammengefasst.