BMF/Finanzpolizei

Schwarzarbeit, Hygiene: Groß-Razzia bei Kebab-Standlern

Die Finanzpolizei hat in einer bundesweiten Razzia insgesamt 221 Kebabstände kontrolliert. Beim Großteil der kontrollierten Betriebe deckten die Beamten Verstöße auf. Vor allem Schwarzarbeit, nicht vorhandene bzw. nicht verwendete Registrierkassen sowie Übertretungen nach der Gewerbeordnung wurden dabei beanstandet.

Nach mehreren Hinweisen und Anzeigen führte die Finanzpolizei zwischen 12. und 16. August die Schwerpunktkontrollen in allen Bundesländern durch, wie das Finanzministerium am Montag bekanntgab.

Demnach wurden 221 Betriebe in allen Bundesländern kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 272 Verstöße aufgedeckt. Nun drohen den Betrieben saftige Geldstrafen.

Schwarzarbeit, fehlende Registrierkassen

Vor allem Schwarzarbeit und nicht verwendete oder nicht vorhandene Registrierkassen wurden beanstandet. So gab es unter anderem:

  • 51 Verstöße wegen falscher bzw. nicht vorhandener Arbeitszeitaufzeichnungen
  • 40 Fälle von Meldeverstößen zur Sozialversicherung
  • 13 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz
  • 10 Verstöße gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • 48 Fälle, in denen die Registrierkasse fehlte bzw. nicht verwendet wurde
  • 60 Fälle, in denen keine oder keine korrekte Rechnung ausgegeben wurde
  • zwei Fälle von Lohndumping

In 48 Fällen lagen Übertretungen nach der Gewerbeordnung vor. Bei drei Kebabständen herrschten derart schlechte Hygienebedingungen, dass die Lebensmittelaufsicht verständigt werden musste.

Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem knapp 40.000 Euro an Abgabenrückständen eingetrieben.

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ribbon Zusammenfassung
  • Nach mehreren Hinweisen und Anzeigen führte die Finanzpolizei zwischen 12. und 16. August die Schwerpunktkontrollen in allen Bundesländern durch, wie das Finanzministerium am Montag bekanntgab.
  • Demnach wurden 221 Betriebe in allen Bundesländern kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 272 Verstöße aufgedeckt. Nun drohen den Betrieben saftige Geldstrafen.
  • Vor allem Schwarzarbeit und nicht verwendete oder nicht vorhandene Registrierkassen wurden beanstandet.
  • Bei drei Kebabständen herrschten derart schlechte Hygienebedingungen, dass die Lebensmittelaufsicht verständigt werden musste.