Missbrauch von 11- und 14-Jähriger: Haft für beide Täter
Der 19-Jährige wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Ihm wurde entgeltlicher sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Herstellung von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen und Drogenhandel angelastet. Es sei ohne Zweifel, dass er wusste, dass das 11-jährige Mädchen jünger als 14 ist.
Er muss für drei Jahre in Haft und wird aufgrund seiner Gefährlichkeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Außerdem muss er dem Opfer 1.800 Euro Schmerzengeld zahlen. Der Strafrahmen wäre bei einem bis zu zehn Jahren gelegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Jugendgerichtshilfe riet dann zu einer engmaschigen Betreuung, da er weder einer Arbeit nachging, noch frühere Auflagen befolgte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der 19-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe an.
Zwei Monate unbedingte Haft für jüngeren Angeklagten
Der 17-Jährige erhielt eine Haftstrafe von acht Monaten, davon zwei Monate unbedingt. Für ihn galten die gleichen Anklagepunkte wie für den älteren Angeklagten, nicht aber der schwere sexuelle Missbrauch Minderjähriger. Zusätzlich zur Haftstrafe muss er Bewährungshilfe und eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Er muss den Mädchen insgesamt 700 Euro Schmerzengeld zahlen. Sein Urteil ist rechtskräftig - er nahm die Strafe bereits an. Er musste sich wegen entgeltlichen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, Herstellung von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen und nun auch wegen Drogenhandels verantworten. Er bekannte sich lediglich dahingehend schuldig, das Video angefertigt zu haben.
Beide Angeklagte mit noch offenen Haftstrafen
Beiden Burschen hatten noch offene Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt waren. Diese wurden vom Gericht nicht widerrufen, sondern die Bewährungsfrist verlängert. Die Beschuldigten zeigten sich nur teilweise schuldig und gaben an, dass sie angenommen hätten, dass die Mädchen viel älter seien. Die Angeklagten stehen im Gegensatz zu den Zeugen nicht unter Wahrheitspflicht.
An sich wäre bereits am 4. April gegen den 17-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs verhandelt worden - er blieb jedoch der Verhandlung fern. Im Unterschied zum älteren Verurteilten saß der 17-Jährige zunächst nicht in U-Haft. Allerdings wurde er nur eine Woche später, am 11. April, nahe des Keplerplatzes mutmaßlich beim Drogendealen erwischt, sodass er nun in Haft genommen und dieses Mal vorgeführt wurde, damit ein Schöffensenat über Schuld und Strafe von beiden Burschen befinden konnte. Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Staatsanwältin: "Versagen der Gesellschaft"
Die Staatsanwältin sprach von einem "dokumentierten Versagen der Gesellschaft gegenüber Heranwachsenden". Denn sowohl die beiden Mädchen, die aus äußerst problematischen familiären Verhältnissen stammen und sich in einem Krisenzentrum kennengelernt hatten, als auch die Burschen hätten nie "Geborgenheit und Stabilität" erfahren.
Zu den angeklagten Tathandlungen war es am 10. November 2022 gekommen. Bereits Ende Oktober lernte die 14-Jährige den 19-Jährigen kennen, der ihr Ecstasy im Gegenzug zu sexuellen Handlungen überließ. Am 10. November beschlossen die Mädchen dann die Schule zu schwänzen und die 14-Jährige kam auf die Idee, wieder einmal den 19-Jährigen anzuchatten. Erneut wurde laut Staatsanwältin von dem 19-Jährigen verlangt, dass es die Drogen nur gegen Sex geben würde. Die 14-Jährige erwähnte, dass sie von einer Freundin begleitet werde und ob das für den jungen Mann in Ordnung sei, was dieser bejahte.
Während der inkriminierten Missbrauchshandlungen, an denen sich der mit ihm befreundete 17-Jährige der Staatsanwältin zufolge beteiligte, wurde auch ein Video angefertigt, was auch in die Ermittlungen einfloss. Deshalb wurde auch nicht das Delikt der Vergewaltigung angeklagt. Nach den Übergriffen gingen die Mädchen zur Polizei.
Verteidiger: "Haben Mädchen verarscht"
Der Verteidiger eines der beiden Angeklagten meinte noch vor der Urteilsverkündung im PULS 24 Interview, der Vorwurf der Vergewaltigung sei bereits fallen gelassen worden. Es habe kein Gewaltdelikt gegeben. Die Opfer hätten mit den Angeklagten freiwillig Sex gehabt, im Gegenzug für Ecstasy-Pillen. "Das Problem: Sie hatten kein Ecstasy und haben die Mädchen verarscht", so der Anwalt. Die Mädchen seien daraufhin zur Polizei. Sein Mandant habe das 11-jährige Mädchen zudem für älter gehalten, so der Verteidiger.
Franz Stefan Pechmann, Verteidiger des 19-jährigen Angeklagten im Missbrauchsprozess, spricht mit PULS 24 Chronik-Chefreporterin Magdalena Punz.
Zusammenfassung
- Ein 17-Jähriger und ein 19-Jähriger sollen in einer Wohnung in Wien-Meidling zwei Mädchen im Alter von 11 und 14 Jahren missbraucht haben.
- Sie sollen sie mit der Aussicht auf Ecstasy-Tabletten in die Wohnung gelockt haben. Am Donnerstag standen sie in Wien vor Gericht.
- Am Donnerstag wurden beide Täter zu Haftstrafen verurteilt.